Die Ortsplanung von Meilen basierte grösstenteils noch auf den kommunalen Richtplänen von 1985. Eine Revision drängte sich nach über dreissig Jahren auf. Anfang 2015 hat der Gemeinderat den Prozess zur Gesamtrevision der kommunalen Ortsplanung gestartet. Als Grundlage für die künftige Gemeindeentwicklung wurde in einem ersten Schritt ein räumliches Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet. 

Die Gemeindeversammlung hat am 5. Dezember 2017 die kommunale Richtplanung festgesetzt. Der Richtplan «Siedlung und Landschaft» definiert die Grundsätze für ein qualitätsorientiertes Wachstum in Meilen. Die behördenverbindlichen Richtplanfestlegungen bilden die Basis der vorliegenden Revision der Nutzungsplanung. Die Bewahrung der ortsbaulichen Identität und Wohnqualität mit einem hohen Grünflächenanteil und die Erhaltung und Förderung von Arbeitsplätzen im Bezirkshauptort sind zentrale Anliegen dieser Revision. Die Siedlungsentwicklung soll in den Zentrumsgebieten und den zentrumsnahen Wohnlagen mit Sonderbauvorschriften gefördert und gesteuert werden. Die Steigerung der Siedlungsökologie, der Schutz ortsbildprägender Bäume und die Förderung von gut gestalteten Bauten und Freiräumen sind weitere Kernthemen dieser Revisionsvorlage. Eingeflossen ist auch die Harmonisierung der Baubegriffe, wie sie gemäss Vorgabe des Kantons durch die Gemeinden in die Bau- und Zonenordnung zu übernehmen ist.

An den Gemeindeversammlungen vom 14. bis 17. September 2020 wurde die Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeindeversammlung unterbreitet und verhandelt. Der Souverän hat für die nächste Generation eine einstimmig beschlossene, zukunftsorientierte neue Bau- und Zonenordnung verabschiedet. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung vom 14. Juni 2021 sämtliche Dokumente ohne Vorbehalte genehmigt. Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion wurde innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben. In der Folge konnte per 1. Oktober 2021 ein Teil von Art. 28 der BZO noch nicht in Kraft gesetzt werden. Nachdem inzwischen der Rekurs zurückgezogen wurde, steht die Ortsplanung so, wie sie am 17. September 2020 vom Souverän einstimmig angenommen wurde, seit 1. April 2022 vollständig in Kraft.

Planungsschritte der Teilrevision

  1. Räumliches Entwicklungskonzept 2015 - 2016
  2. Teilrevision kommunale Richtplan 2016 - 2018
  3. Teilrevision kommunale Nutzungsplanung 2018 - 2020

Vorlage, genehmigt von der Kantonalen Baudirektion am 14. Juni 2021 (ARE 20-1592/20)
Baudirektionsgenehmigung
Bau- und Zonenordnung mit Kommentaren
Bau- und Zonenordnung Synopse
Zonenplan 1:5000
Kernzonenplan Burg
Kernzonenplan Dollikon
Kernzonenplan Dorfmeilen
Kernzonenplan Feldmeilen
Kernzonenplan Grüt
Kernzonenplan Obermeilen
Kernzonenplan Seidengasse
Kernzonenplan Toggwil
Kernzonenplan Untere Aebleten
Quartiererhaltungszone Bahnhofstrasse
Quartiererhaltungszone Am Tobelweg
Quartiererhaltungszone Auf der Hürnen
Ergänzungsplan Baumschutz
Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV)
Bericht zur Mitwirkung
Protokollauszug Gemeindeversammlung vom 17. September 2020 mit Rechtskraftbescheinigung

 

frühere Dokumente auf dem Weg der Entscheidungsfindung (nur zur Information; nicht Teil der öffentlichen Auflage)


Dokumente zur Gemeindeversammlung vom 14. September 2020
Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Leitfaden der Baudirektion des Kantons Zürich
Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Bericht zur Mitwirkung
Synoptische Darstellung der Bau- und Zonenordnung von 1997 und der Bau- und Zonenordnung von 2020
Zonenplan 1:5'000
Kernzonenplan Feldmeilen
Kernzonenplan Dorfmeilen
Kernzonenplan Seidengasse
Kernzonenplan Obermeilen
Kernzonenplan Dollikon
Kernzonenplan Weiler Untere Aebleten
Kernzonenplan Weiler Grüt
Kernzonenplan Weiler Burg
Kernzonenplan Weiler Toggwil
Quartiererhaltungszonenplan Am Tobelweg
Quartiererhaltungszonenplan Auf der Hürnen
Quartiererhaltungszonenplan Bahnhofstrasse
Entwurf eines Beispiels der Vollzugsrichtlinien zu den Sonderbauvorschriften (die Kompetenz zum Erlass liegt beim Gemeinderat)
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14.-17. September 2020

Grundlagen. Dokumente zur Ortsplanung
Räumliches Entwicklungskonzept 2030 (REK)
Richtplan Siedlung und Landschaft
Bericht Siedlung und Landschaft
Verkehrsplan 1
Verkehrsplan 2
Bericht Verkehrsplan
Bericht Mitwirkung
Präsentation Orientierungsveranstaltung zur Revision Bau- und Zonenordnung

Dokumente zur öffentlichen Auflage der Teilrevision Nutzungsplanung
Ausstellung Plakat 1
Ausstellung Plakat 2
Ausstellung Plakat 3
Ausstellung Plakat 4
Ausstellung Plakat 5
Ausstellung Plakat 6
Ausstellung Plakat 7
Ausstellung Plakat 8
Ausstellung Plakat 9
Ausstellung Plakat 10
Planungsbericht
Bau- und Zonenordnung Synopse
Zonenplan mit Nummerierung
Kernzonenplan Burg
Kernzonenplan Dollikon
Kernzonenplan Dorfmeilen
Kernzonenplan Feldmeilen
Kernzonenplan Grüt
Kernzonenplan Obermeilen
Kernzonenplan Seidengasse
Kernzonenplan Toggwil
Kernzonenplan Untere Aebleten
Quartiererhaltungszonenplan Auf der Hürnen
Quartiererhaltungszonenplan Bahnhofstrasse
Quartiererhaltungszonenplan Im Tobel
Inserat im Meilener Anzeiger vom 7. Juni 2019

Frühere Dokumente
Zonenplan 2007

Medienberichte
02.02.2019 - Zürichsee-Zeitung Seite 4