Fristverlängerung
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie eine elektronische Fristverlängerung beantragen. Die Frist kann nur bis zum 30. September verlängert werden. In begründeten Ausnahmefällen kann nach dem 30. September eine weitere Verlängerung bis 30. November beantragt werden. Klicken Sie auf den Link und geben Sie Ihre Zugangsdaten (siehe Steuererklärung) ein. Sollte die elektronische Verarbeitung fehlschlagen, wenden Sie sich bitte an steueramt@meilen.ch


e-konto - online Steuerkonto
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