Fauna
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Amphibien
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Bienen, Wespen und Hornissen
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Fledermäuse
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Gebäudebrüter
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Invasive Tiere: Ameisen, Asiatische Hornisse, Japankäfer
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Saatkrähen
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Vögel
Amphibien
Rund 70 % der einheimischen Amphibien stehen auf der Roten Liste, das bedeutet sie sind vom Aussterben bedroht sind. Die Ursachen sind vielfältig: Lebensraumverlust durch Versiegelung, fehlende Laichgewässer, Pestizideinsatz und tödliche Hindernisse im Siedlungsraum. Besonders gefährlich sind Strassen, Randsteine und Sammelschächte, die die natürliche Wanderung der Tiere unterbrechen oder zur Falle werden.
Die Gemeinde Meilen setzt laufend Massnahmen zum Schutz der Amphibien um:
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Installation von Amphibienausstiegshilfen in Form von Metallleitern in Sammelschächten
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Entschärfung von Wanderhindernissen, z. B. durch Öffnung von Randsteinverläufen
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Weitere Informationen zum Thema Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz (KARCH) |
Bienen, Wespen und Hornissen
In den warmen Monaten von Frühjahr bis Herbst kann es vorkommen, dass sich ein herrenloser Bienenschwarm in oder an einem Gebäude einnistet. Der Bienenzüchter-Verein Bezirk Meilen bietet einen Schwarmfangdienst an, um solche Bienen fachgerecht einzufangen.
Für die Gemeinde Meilen ist Ueli Dolder zuständig.
076 469 77 73 / 044 923 51 07
burghof@sunrise.ch
Herr Dolder kann von der Polizei, der Feuerwehr aber auch von Privatpersonen für eine kostenlose Beratung aufgeboten werden.
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Weitere Informationen zum Thema Schwarmfangdienst |
Fledermäuse
Fledermäuse sind nicht nur faszinierend anzusehen, sondern auch ökologisch äusserst wertvoll: Die nachtaktiven Flugkünstler vertilgen grosse Mengen an Insekten, darunter Mücken und Käfer, und tragen damit wesentlich zum natürlichen Gleichgewicht bei. Wichtig sind dunkle, zugluftfreie und störungsarme Orte, die frei anfliegbar und sicher vor Katzen und Greifvögeln sind.
Allgemeine Informationen zum Fledermausschutz und zu Veranstaltungen in der Region sind bei der Stiftung Fledermausschutz erhältlich.
Wer Fledermausunterschlüpfe beobachtet, darf sich gerne bei Franziska Uhlig melden (franziska.uhlig@formlos.ch). Sie ist ehrenamtlich als lokale Fledermausschützerin in der Gemeinde Meilen tätig. Fledermausquartiere in der Gemeinde Meilen sind im webGIS einsehbar unter der Gebäudebrüter-Ansicht.
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Wer Bauarbeiten an einem Gebäude mit Fledermausquartier plant, findet im Merkblatt wichtige Informationen zum korrekten Vorgehen. |
Gebäudebrüter
In der Schweiz sind Mauer-, Alpen- und Fahlsegler auf Nistplätze an Gebäuden angewiesen. Sie bevorzugen hohe, geschützte Orte mit freiem Flugweg, zum Beispiel unter Dächern, in Storenkästen oder Fassadenspalten. Ältere Gebäude bieten oft gute Bedingungen. Doch durch Renovationen, Neubauten und Wärmedämmungen verschwinden viele dieser Nischen.
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Was kann man tun?
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Die bekannten Segler-Nistplätze in der Gemeinde Meilen sind im webGIS einsehbar unter der Gebäudebrüter-Ansicht.
Wer Bauarbeiten an einem Gebäude mit Nistplatz plant, findet im Merkblatt wichtige Informationen zum korrekten Vorgehen.
Invasive Tiere: Ameisen, Asiatische Hornisse, Japankäfer
Ameisen
Die fremdländische Ameise Tapinoma nigerrimum wurde in den letzten Jahren vermehrt in der Schweiz beobachtet. Eingeschleppt wird sie oft über Pflanzentöpfe oder Bodenmaterial. Problematisch ist die rasche Verbreitung, weil sie die einheimische Artenvielfalt gefährdet und andere einheimische Ameisenarten verdrängt.
Erkennungsmerkmale:
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Kleine, schwarze Ameisen
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Grösse: 2 bis 6 mm
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Dichte Ameisenstrassen, schnelle und nervöse Bewegung
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Auffälliger chemischer Geruch beim Zerdrücken (ähnlich Aceton oder Nagellack)
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Unterschiedlich grosse Arbeiterinnen (im Gegensatz zu einheimischen Arten, bei denen alle gleich gross sind)
Was tun bei Verdacht:
Die invasive Ameisenart Tapinoma nigerrimum lässt sich mit blossem Auge kaum von einheimischen Arten unterscheiden. Bei Verdacht auf einen Befall empfehlen wir, eine Fachperson für Schädlingsbekämpfung beizuziehen.
Asiatische Hornisse
Die Europäische Hornisse ist in Meilen einheimisch und wichtig für das ökologische Gleichgewicht. Die invasive Asiatische Hornisse breitet sich in der Schweiz zunehmend aus. Sie hat bei uns kaum natürliche Feinde und kann sich deshalb stark vermehren. Sie jagt einheimische Insekten wie Bienen, Wespen oder Fliegen und gefährdet damit die Biodiversität.
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Verdachtsfälle können mit Foto oder Video und Ortsangabe auf www.asiatischehornisse.ch gemeldet werden.
Japankäfer
Der Japankäfer ist in der Schweiz invasiv. Weil ihm in unserer Region natürliche Feinde fehlen, kann sich der Käfer ungehindert vermehren und erhebliche Schäden an Grünflächen, Wäldern und an landwirtschaftlichen Kulturen verursachen. Er wird daher
in der Schweiz und der EU als Quarantäneschädling eingestuft. Das bedeutet: Ein Fund muss umgehend gemeldet und bekämpft werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Erkennungsmerkmale:
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Grösse: ca. 1 bis 1.2 cm (etwa wie ein Fünfrappenstück)
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Metallisch grüner Kopf und Halsschild, kupferbraune Flügeldecken
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Fünf weisse Haarbüschel an jeder Seite des Hinterleibs und zwei grössere am Hinterteil
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Hauptsaison: Juni bis August
Was tun im Verdachtsfall:
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Käfer einfangen und auf weisse Haarbüschel prüfen
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Käfer einfrieren in einem verschlossenen Glas oder einer Lebensmitteldose
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Am nächsten Tag ein Foto des toten Käfers mit Angabe zum Fundort senden an: japankaefer@strickhof.ch
Im Flyer finden Sie Hinweise zum weiteren Vorgehen bei Sichtungen.
Informationen vom Bundesamt für Landwirtschaft BLW zum Japankäfer.
Saatkrähen
Saatkrähen haben sich auch in Meilen angesiedelt. Die geselligen Vögel brüten in Kolonien und lassen sich oftmals in Siedlungsnähe nieder. Von manchen Anwohnenden werden die lauten Rufe der kommunikativen Vögel als störend empfunden. Als Teil der heimischen Tierwelt sind Saatkrähen gesetzlich geschützt, was bedeutet, dass Eingriffe in die Kolonien nur unter strengen Vorgaben möglich sind.
Die Saatkrähe unterscheidet sich von der Rabenkrähe durch ihren unbefiederten, hellgrauen Schnabelgrund, dessen gerade und spitze Form sowie ein violett schimmerndes Gefieder.
Die Gemeindeverwaltung Meilen lässt die Entwicklung der Kolonie in der Wampflen regelmässig von einer Fachperson überprüfen. Eine Möglichkeit zur Eindämmung der bestehenden Kolonie oder zur Vertreibung der Saatkrähen existiert aufgrund fehlender bewährter Massnahmen und gesetzlicher Vorgaben leider nicht. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner können durch konsequente Vermeidung von Nahrungsangeboten (z.B. Kehrichtsäcke im Freien) das zusätzliche Anlocken der Rabenkrähen verhindern. Im Gegensatz zu den Saatkrähen sorgen die Rabenkrähen durch das Aufpicken der Kehrichtsäcke und anderen Schabernack, den sie auf Balkonen und Dächern treiben, für Ärger.
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Vögel
Vögel sind ein wichtiger Teil unserer heimischen Meilemer-Tierwelt und gleichzeitig stark gefährdet durch menschliche Eingriffe.
Brutzeiten und Gehölzschnitt
Gemäss dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG, Art. 18) und dem Jagdgesetz (JSG, Art. 5) ist es grundsätzlich verboten, zwischen dem 1. März und dem 30. September Rodungen oder starke Gehölzschnittmassnahmen durchzuführen. Besonders kritisch ist die Zeit von April bis Juli, in der die meisten Vögel aktiv brüten. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind zwar erlaubt, sollten aber mit grosser Vorsicht durchgeführt werden. Viele Nester sind gut versteckt und kaum sichtbar.
Der optimale Zeitraum für Schnittarbeiten an Gehölzen und das Fällen von Bäumen liegt zwischen November und Februar. In dieser Zeit befinden sich die meisten Vögel nicht in der Brutphase.
In der Schweiz sterben jährlich bis zu 3 Millionen Vögel durch Kollisionen mit Glasflächen.
Vorbeugende Massnahmen bei Neubauten:
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Glaswahl überdenken, transparente und stark spiegelnde Elemente vermeiden
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Reflexionsarme Produkte verwenden. Aussenreflexionsgrad max. 15 %
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Vogelschutzglas einsetzen, z. B. Siebdruckglas mit geprüften Mustern
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Umgebung berücksichtigen, keine Bäume oder Büsche direkt vor grossen Glasflächen pflanzen
Nachträgliche Schutzmassnahmen:
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Kontrastreiche Markierungen auf der Aussenseite der Scheibe
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Vertikale Streifen, mind. 5 mm breit, max. 10 cm Abstand
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Horizontale Streifen, mind. 3 mm breit, max. 5 cm Abstand
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Klebefolien oder -bänder aus hochwertigem Material
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Dekorationen und Vorhänge, helle Stoffe, Fensterfarben, Lamellen
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Vogelwarte.
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Dokumente
| Name | |||
|---|---|---|---|
| 2025.10.16. Merkblatt - Vorgehen bei Bauarbeiten an Gebäuden mit Fledermausquartieren (PDF, 113.94 kB) | Download | 0 | 2025.10.16. Merkblatt - Vorgehen bei Bauarbeiten an Gebäuden mit Fledermausquartieren |
| 2025.11.20 Merkblatt - Vorgehen bei Bauarbeiten an Gebäuden mit Gebäudebrütern (PDF, 113.52 kB) | Download | 1 | 2025.11.20 Merkblatt - Vorgehen bei Bauarbeiten an Gebäuden mit Gebäudebrütern |
| 2025 Merkblatt AWEL - Asiatische Hornisse (PDF, 844.39 kB) | Download | 2 | 2025 Merkblatt AWEL - Asiatische Hornisse |
| 2025 Flyer Japankäfer - Vorgehen bei Sichtungen (PDF, 3.1 MB) | Download | 3 | 2025 Flyer Japankäfer - Vorgehen bei Sichtungen |