Behörden / Kommissionen

Interessenbindungen der Behördenmitglieder

Nach Art. 23 der Gemeindeordnung Meilen legen die Mitglieder von gewählten Behörden und eigenständigen Kommissionen (Behördenverzeichnis) ihre Interessenbindungen offen. Im untenstehenden Verzeichnis oder per Klick auf das entsprechende Behördenmitglied können Sie diese einsehen.

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