• Aufs Wasser mit Rücksicht 

  • Bäche  

  • Schiffsmelde- und -reinigungspflicht 

 

Aufs Wasser mit Rücksicht 

Unsere Seen sind nicht nur Erholungsräume für Menschen, sondern auch wertvolle Lebensräume für Vögel, Fische und Insekten. Freizeitaktivitäten wie Stand-Up-Paddling (SUP) können diese Lebensräume unbeabsichtigt stören. 

Der Verein «Natur und Freizeit», der Kanton Zürich und die Gemeinde Meilen setzen sich deshalb für einen respektvollen Umgang mit der Natur ein. Vier einfache Verhaltensregeln helfen: 

  1. Halte Abstand zum Schilf (100 m). Das Schilf dient vielen Vögeln als Brut- und Versteckplatz. 

  1. Halte Abstand zu Kiesinseln und Sandbänken (100 m oder mehr). Diese Areale sind wichtige Rast- und Brutplätze sowie Nahrungsquellen für viele Vögel. 

  1. Befahre keine Gewässerabschnitte mit Vogelansammlungen

  1. Respektiere Schutzgebiete. Bleibe stets ausserhalb der markierten Grenzen, die mit gelben Bojen, Tafeln und auf Karten gekennzeichnet sind. 

Weitere Informationen zur Kampagne und den Schutzgebieten finden Sie auf der offiziellen Webseite von «Natur und Freizeit».

 

Bäche

Die Gemeinde Meilen ist geprägt von vielen Bächen, welche der Natur und dem Menschen eine grosse Lebensqualität bieten. Ein sorgsamer Umgang mit unseren Gewässern führt zu einem genussvollen Leben am Bach. 

Damit Bäche in der Gemeinde Meilen ihre vielseitigen Aufgaben erfüllen können, brauchen sie Platz, Schutz und Pflege. 

Bäche haben einen geschützten  Gewässerraum: Dies ist ein Korridor von mindestens 11 m , der nur eingeschränkt genutzt und bewirtschaftet werden darf. Innerhalb dieses Bereichs dürfen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer keine Bauten oder Anlagen errichten, keine Komposthaufen lagern und keine Düngemittel ausbringen. Dem Bach dürfen sie nur geringe Wassermengen entnehmen.  Es ist verboten, Brücken und Ufersicherungen anzubringen.  Ausserdem dürfen nur einheimische Pflanzen gepflanzt werden. 

Eine extensive Pflege ist entscheidend für die Meilemer Bäche: Die angrenzenden Landeigentümerinnen und Landeigentümer sorgen für das Mähen der Böschung, die Gehölzpflege und das Entfernen der Neophyten. 

Die Gewässerräume können auf dem GIS-Browser des Kantons Zürich eingesehen werden. Nutzen Sie dazu die Karte «ÖREB-Projekte: Nutzungsplanung, Abstandslinien, Grundwasser». 

Gewässer in Meilen und ihre Bedeutung 

Broschüre Leben am Bach

Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

Zum Schutz der Zürcher Gewässer vor invasiven Arten wie der Quaggamuschel hat der der Kanton Zürich am 1. April 2025 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt. Diese gilt für alle immatrikulierten Schiffe auf schiffbaren Gewässern im Kanton Zürich. 

Was bedeutet das für Schiffshalterinnen und -halter? 

  • Einwasserungsfreigabe erforderlich: Für jedes Schiff mit Kennzeichen ist eine Freigabe nötig, wenn es in ein Zürcher Gewässer eingewassert wird oder bereits dort liegt. 

  • Heimgewässer deklarieren: Zwischen dem 1. und 30. April 2025 muss für jedes ZH-Schiff ein Heimgewässer angegeben werden. Die Einwasserungsfreigabe gilt dann für dieses Gewässer bis zum nächsten Wechsel. 

  • Gewässerwechsel melden: Jeder Wechsel muss vorab über eine digitale Plattform gemeldet werden. Anschliessend ist eine Reinigung durch eine autorisierte Reinigungsstelle erforderlich. 

  • Nachweis bei Kontrolle: Die Einwasserungsfreigabe muss bei Kontrollen digital oder ausgedruckt vorgezeigt werden. 

  • Auch bei nautischen Anlässen gilt die Pflicht: Bei Regatten und offiziellen Trainings müssen Veranstalter und Vereine bestimmte Schiffstypen kontrollieren und Reinigungsnachweise ausstellen.  

  • Reinigung auch für Kleinboote und Ausrüstung empfohlen: Auch Stand-Up-Paddles, Kanus, Ruderboote, Fischerei- und Tauchausrüstung können invasive Arten übertragen. Deshalb gilt: reinigen, kontrollieren, trocknen – bei jedem Gewässerwechsel. 

Weitere Informationen zum Thema Schiffsreinigung 

Dokumente

Name
2025 Merkblatt Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (PDF, 117.85 kB) Download 0 2025 Merkblatt Schiffsmelde- und -reinigungspflicht