Familien- und schulergänzende Betreuung / Rabatte

Familien, welche die Kosten für die familien- und schulergänzende Betreuung infolge ihrer finanziellen Verhältnisse nicht alleine tragen können, erhalten individuelle Tarifsubventionen in der Form von Rabatten auf den Betreuungstarifen. Die Anspruchsberechtigung ist in der Beitragsverordnung für die familien- und schulergänzende Betreuung sowie in den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen geregelt. Seit 1. August 2014 können auch Meilemer Familien anspruchsberechtigt sein, die ihre Kinder durch andere Einrichtungen als den Verein FEE betreuen lassen. Voraussetzung ist, dass der Betreuungsvertrag im Einzelfall von der zuständigen Stelle anerkannt wird.

Das Antragsformular finden Sie über den Online-Schalter (FEE Rabattantrag).

Ihren Antrag richten Sie an die Geschäftsstelle des Vereins FEE. Adresse: Verein FEE, Geschäftsstelle, Postfach 569, Schulhausstrasse 23 / DOP, 8706 Meilen.

Beachten Sie bitte die Rechtssammlung:

410.2 Verein FEE: Beitragsverordnung

410.21 Verein FEE: Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung