Die Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen) helfen dort, wo Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Ergänzungsleistungen sind eine Versicherungsleistung der AHV oder der IV, keine Sozialhilfe. Auf Ergänzungsleistungen besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sichern AHV- und IV-Rentenberechtigten in bescheidenen Verhältnissen ein angemessenes Mindesteinkommen.

Ergänzungsleistungen umfassen hauptsächlich zwei finanzielle Beiträge:

  • monatlich ausbezahlte Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums
  • Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten (einmalige Zahlungen)

EL-Reform 2021. Das Wichtigste in Kürze
Seit 2021 gilt schweizweit ein neues Gesetz. Die Reform bringt vier wesentliche Änderungen mit sich. Diese betreffen den Mietzins, das Vermögen, die Rückerstattung aus dem Erbe und die Krankenkassenprämie.

Für Personen, die bereits Ergänzungsleistungen erhalten, gilt eine dreijährige Übergangsfrist. Führt das neue Gesetz zu einer besseren Leistung, so erhält die Person bereits seit 2021 mehr Ergänzungsleistungen. Ansonsten bleibt der bisherige Anspruch bestehen. Die Durchführungsstelle Meilen überprüft automatisch, welche Option für die Person vorteilhafter ist. In der Neuigkeit "Reform der Ergänzungsleistungen: Das ändert ab 2021" sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. 

Das Anmeldeform ist am Schalter im Gemeindehaus erhältlich und steht hier als Download zur Verfügung.


Wichtige Links

Merkblätter Ergänzungsleistungen

News zur "Reform Ergänzungsleistungen"

Flyer der SVA: Neuerungen EL-Reform

Informationsstelle AHV/IV

BSV

Kantonales Sozialamt

Pro Senectute Kanton Zürich

Pro Infirmis

Pro Juventute

Stiftung Pro Mobil

Fachverband Zusatzleistungen

SVA Zürich