Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Abmeldung / Wegzug innerhalb der Schweiz
Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Wegzug den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen zu melden. Die Abmeldung kann bequem von zu Hause über den eUmzug (www.eumzug.swissExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) oder persönlich am Schalter mit einem Ausweis erfolgen. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Gemeinden an den eUmzug angeschlossen und nicht alle Aufenthaltsbewilligungen von ausländischen Staatsangehörigen zugelassen sind. 

Abmeldung / Wegzug ins Ausland
Wir bitten Sie, sich frühestens 1 Monat vor dem Wegzugsdatum bei den Einwohnerdiensten persönlich abzumelden.

Hinweis
Haben Sie die Strom- und Wasserzähler zur Ablesung gemeldet?
Wenden Sie sich bitte an die Infrastruktur Zürichsee AG (iNFRA).Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Haben Sie den Gaszähler zur Ablesung gemeldet?
Wenden Sie sich bitte an die Energie 360°.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.