Vier Geschäfte an der Gemeindeversammlung vom 4. September 2017

14. Juli 2017
Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, an der Gemeindeversammlung vom 4. September 2017 folgende Anträge zu genehmigen:

Bauabrechnung Projekt MEZZETINO (Gemeindehaus, Dorfplatz mit Cafébar, Parkhaus)
An der Urnenabstimmung vom 17. Juni 2012 haben die Stimmberechtigten einen Bruttokredit von Fr. 33‘620‘000 für das Projekt MEZZETINO bewilligt. Die vorliegende Abrechnung über den Baukredit zeigt, dass die Genauigkeit des Kostenvoranschlags von 10 % ausgeschöpft wurde. Der um die Bauteuerung bereinigte Kredit wurde brutto um Fr. 3'754'883 (d.h. 10,9 %) über-schritten. Davon kann für das Parkhaus die Vorsteuer abgezogen und eine Finanzierung aus dem Parkplatzersatzabgabefonds angerechnet werden. Die Mehrkosten betragen somit netto Fr. 2'453'196 (d.h. 7,1 %). Die Kostenüberschreitungen sind insbesondere auf folgende Ursachen zurückzuführen: denkmalpflegerische Auflagen, doppelte Steinstärke auf dem Dorfplatz, Abweichung zwischen Vorausmassen und effektiven Ausmassen, Regiearbeiten aufgrund unpräziser Ausschreibungen sowie Misserfolge bei den Submissionsvergaben. Die Kreditüberschreitung ist unbefriedigend. Folglich wurde das Honorar des Generalplaners substantiell gekürzt. Die absoluten Baukosten liegen im Benchmark und das Gesamtresultat darf als rundum gelungen bezeichnet werden.

Festsetzung von Angebots- und Finanzierungsgrundsätzen für den Musikschulunterricht
In Einklang mit der Musikschulverordnung des Kantons Zürich übernimmt die Gemeinde Meilen wie auch die anderen beteiligten Gemeinden (Egg, Herrliberg, Uetikon am See) einen Teil der Kosten für den Musikunterricht an der Jugendmusikschule Pfannenstil (JMP). Diese beliefen sich im Jahr 2016 für Meilen auf Fr. 917'000.

Mit der steigenden Anzahl Schülerinnen und Schüler stiegen in den letzten Jahren auch die Kosten der Gemeinde Meilen. Damit die Schülerinnen und Schüler weiterhin das beliebte Angebot nutzen und der Gemeinderat die dafür notwendige Leistungsvereinbarung mit der JMP abschliessen kann, müssen entsprechende Angebots- und Finanzierungsgrundsätze erlassen werden.

Revision der Verordnung über die Behördenentschädigung
Das per 1. Januar 2018 in Kraft tretende neue kantonale Gemeindegesetz erforderte die Revision der Gemeindeordnung der Gemeinde Meilen, welche der Souverän am 21. Mai 2017 an der Urne genehmigte. Aufgrund der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Anpassung der Behördenorganisation sind in der Folge die Entschädigungsverordnung und deren Ausführungsbestimmungen zu revidieren. Die revidierte Entschädigungsverordnung führt im Zusammenhang mit der neuen Behördenorganisation zu Minderkosten von über Fr. 40'000 pro Jahr.

Festsetzung einer Gebührenverordnung
Auf den 1. Januar 2018 fällt die kantonale Gebührenverordnung für Gemeindebehörden ersatzlos weg. Diese muss nun durch eine kommunale Verordnung ersetzt werden, um die von der Gemeinde erhobenen Gebühren auf eine rechtlich genügende Stufe zu stellen. Mit der neuen Verordnung werden keine neuen Gebühren eingeführt und ihre wesentlichen Berechnungselemente bleiben unverändert.

Zugehöriges

Veranstaltung zum Thema
Gemeindeversammlung