Eine kommunale Vorlage an der Urnenabstimmung vom 29. November 2026
Am Sonntag, 29. November 2026, entscheiden die Stimmberechtigten von Meilen neben eidgenössischen Vorlagen auch über die zukünftigen Wassertarife.
Anpassung der reglementarischen Grundlagen für die Wassertarife der Infrastruktur Zürichsee AG
Die Wasserversorgung der Gemeinden Meilen und Uetikon am See wird seit 2019 durch die Infrastruktur Zürichsee AG (iNFRA) sichergestellt. Grundlage dafür bildet die Interkommunale Vereinbarung (IKV) zwischen den beiden Gemeinden, in der auch die Tarifgestaltung festgelegt ist. Eine Analyse der vergangenen Jahre zeigt, dass die heutigen Vorgaben teilweise nicht mehr den tatsächlichen Kostenstrukturen entsprechen. Die Anteile der Grund- und Verbrauchsgebühren an den Gesamtkosten haben wiederholt die in der IKV vorgeschriebenen Mindestwerte unterschritten. Gleichzeitig liegt der Deckungsgrad der Spezialfinanzierung der Wasserversorgung über dem in der Eignerstrategie definierten Zielbereich.
Mit einer Anpassung der reglementarischen Grundlagen soll deshalb der notwendige Handlungsspielraum geschaffen werden, um die Tarife verursachergerecht auszugestalten und die Gebührenzahlenden zu entlasten. Gleichzeitig soll die bestehende Überdeckung der Spezialfinanzierung schrittweise reduziert werden. Die Wassergebühren können insgesamt gesenkt werden. Die Finanzierung der Wasserversorgung ist auch nach einer Tarifsenkung nachhaltig sichergestellt. Die Versorgungssicherheit sowie die Finanzierung des Unterhalts und der künftigen Investitionen bleiben gewährleistet.
Den Stimmberechtigten werden folgende Anpassungen zur Genehmigung vorgelegt:
- Der Mindestanteil der Grundgebühr wird von heute 40 % auf 20 % gesenkt.
- Der Mindestanteil der Verbrauchsgebühr wird ebenfalls von 40 % auf 20 % reduziert.
- Der Mindestansatz der Infrastrukturgebühr für die Bereitstellung der Löschwasserversorgung wird von 0,25 Promille auf 0,10 Promille des Gebäudeversicherungswertes gesenkt.
Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, die Anpassung der reglementarischen Grundlagen für die Wassertarife der Infrastruktur Zürichsee AG (iNFRA) ab 2027 anzunehmen.