Sieben Geschäfte an der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026

7. Mai 2026

Die erste Gemeindeversammlung des Jahres 2026 findet am Montag, den 15. Juni, um 20.15 Uhr in der reformierten Kirche Meilen statt. Bereits um 19 Uhr bietet die Informations- und Fragestunde Gelegenheit, Aktuelles zu thematisieren und dem Gemeinderat Fragen zu stellen.

Über sieben Geschäfte dürfen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeindeversammlung bestimmen:

 

  1. Bergstrasse 140. Umnutzung Einfamilienhaus für den Verein FEE. Kreditabrechnung

An der Urnenabstimmung vom 3. März 2024 haben die Stimmberechtigten den Verpflichtungskredit von Fr. 3‘882‘000.– für die Übertragung des Grundstücks Kat. Nr. 9266, Bergstrasse 140, vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen mit gerundet Fr. 2‘936‘000.– sowie für die Gesamtinstandsetzung und Umnutzung des Einfamilienhauses für den Verein FEE mit Fr. 946‘000.– bewilligt. Die Abrechnung schliesst mit Kosten von insgesamt Fr. 889‘484.30, was bei einem teuerungsbereinigten Kredit von Fr. 961‘725.25 Minderkosten im Betrag von Fr. 72‘240.95 bedeutet. Seit den Frühlingsferien 2025 werden in den Räumen des umgebauten Einfamilienhauses Schulkinder betreut.

 

  1. Schulanlage Allmend. Erweiterung und Arealentwicklung. Abschluss Vorstudie. Kreditabrechnung

Mit der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie und dem Architekturwettbewerb wurde eine wichtige Grundlage für die zukünftige Erweiterung und Entwicklung der Schulanlage Allmend geschaffen. Der breit abgestützte Planungsprozess mit intensiver Einbindung von Nutzenden und Fachgremien führte zu klaren Erkenntnissen und einem überzeugenden Siegerprojekt mit dem Titel «openair». Die Ergebnisse zeigen auf, wie sich die Schulanlage funktional, räumlich und städtebaulich weiterentwickeln lässt. Damit ist eine tragfähige Ausgangslage für die nächsten Planungsschritte gegeben. Die Abrechnung schliesst mit Gesamtkosten von Fr. 765‘314.75 (Minderkosten von Fr. 65‘685.25).

 

  1. Dorfstrasse. Abschnitt Kirchgasse bis Dorfstrasse 154. Sanierung und Umgestaltung in Tempo-30-Zone. Kreditabrechnung

An der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2022 haben die Stimmberechtigten einem Kredit von 1,2 Mio. Franken (Anteil ungebundene Kosten) für die Umgestaltung der Dorfstrasse in eine Tempo-30-Zone zugestimmt. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 5. Dezember 2023 wurde für den gebundenen Teil der Kosten für die Sanierung und Umgestaltung der Dorfstrasse, Abschnitt Kirchgasse bis Dorfstrasse 154 eine Ausgabe von Fr. 3‘715‘000.– bewilligt.

Für die Sanierung der Abwasserleitungen in der Dorfstrasse im Abschnitt Kirchgasse bis Dorfstrasse 154 und dem Einführen eines Trennsystems in der Rosengartenstrasse hat der Gemeinderat am 5. Dezember 2023 einen Kredit über Fr. 365‘000.– bewilligt.

Mit Baustart am 15. Juli 2024 und einer Bauzeit von knapp 11 Monaten konnten per 6. Juni 2025 die Baumeisterarbeiten abgeschlossen werden. Mit dem Abschluss der Sanierung wurden die Verkehrssicherheit erhöht und der Verkehrsfluss rund um den Bahnhof Meilen verbessert. Gleichzeitig stieg die Aufenthaltsqualität dank moderner Strassen- und Infrastrukturerneuerungen sowie einer nachhaltigen und ansprechenden Gestaltung des öffentlichen Raums. Diese Massnahmen stärkten das Zentrum von Meilen langfristig und trugen zu einem attraktiven und lebendigen Dorfzentrum bei, das den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht. Der Kredit betrug gesamthaft und teuerungsbereinigt Fr. 5‘640’683.15; die Baukosten beliefen sich auf Fr. 5‘281‘655.80 (Minderkosten von Fr. 359‘027.35).

 

  1. Anschaffung einer neuen Weihnachtsbeleuchtung. Kreditabrechnung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Meilen bewilligten an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2023 einen Kredit von Fr. 545‘000.– zulasten der Investitionsrechnung für die Anschaffung einer neuen Weihnachtsbeleuchtung. Die neue Weihnachtsbeleuchtung wurde planmässig am 1. Advent 2025 in Betrieb genommen. Dem Kredit stehen Ausgaben von Fr. 378‘638.60 gegenüber; die Abrechnung schliesst demgemäss mit Minderkosten von Fr. 166‘361.40.

 

  1. Neuer Baurechtsvertrag über die Parzelle neu Kat. Nr. 12710 (Zusammenlegung Kat. Nrn. 12550 und 12551). Auflösung des bestehenden Baurechtsvertrags der Gemeinde Meilen mit dem Zweckverband ARA Rorguet (Parzelle Kat. Nr. 12551, Baurecht 12552). Übertragung der Parzelle Kat. Nr. 12550 vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Meilen stimmten an der Urne am 28. September 2025 dem Betritt der Gemeinde Männedorf zum Zweckverband ARA Rorguet und der Teilrevision der Statuten des Zweckverbandes ARA Meilen-Herrliberg-Uetikon am See zu und genehmigten das Bauprojekt für die Erweiterung der ARA Rorguet. Diese ist nötig, da die bestehende Anlage ihre Kapazitätsgrenze erreicht hat. Zudem muss die gemäss Gewässerschutzverordnung vorgeschriebene 4. Reinigungsstufe gebaut werden.

Die Gemeinde Meilen stellt dem Zweckverband dafür Land im Baurecht zur Verfügung. Konkret werden zwei gemeindeeigene Parzellen zusammengelegt und dem Zweckverband für 60 Jahre im Baurecht überlassen. Die Gemeinde bleibt Eigentümerin des Bodens und erhält dafür einen jährlichen Baurechtszins von rund Fr. 107‘000.–, der sich am aktuellen Landwert (Fr. 3‘060‘000.–) orientiert und regelmässig angepasst wird.

Damit der Erweiterungsbau sinnvoll realisiert werden kann, sind eine Umzonung der betroffenen Grundstücke sowie formale Grundstücksmutationen notwendig. Zudem wird eine kleinere Parzelle vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen zu einem Buchwert von Fr. 618‘657.– übertragen, da sie künftig dauerhaft für öffentliche Infrastruktur genutzt wird.

Der neue Baurechtsvertrag regelt klar die Rechte und Pflichten beider Seiten. Nach Ablauf des Baurechts fallen die Grundstücke an die Gemeinde zurück. Insgesamt ermöglicht der Vertrag eine langfristige und gute Lösung für eine wichtige regionale Infrastruktur.
 

  1. Teilrevision Nutzungsplanung, Bau- und Zonenordnung

Der Anstoss für die vorliegende Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) sind zwei wesentliche Infrastrukturprojekte: Zum einen werden beim ARA-Areal «Rorguet» die Grenzen der Zone für öffentliche Bauten an die für die vierte Reinigungsstufe notwendigen Ausbau angepasst. Zum anderen beantragt die Stiftung Hohenegg eine Einzonung des Areals «Unot», auf dem die ehemaligen Personalhäuser stehen, im Abtausch mit einer unbebauten Fläche in die kantonale Landwirtschaftszone. Damit reagiert die Klinik auf die steigende Nachfrage nach Pflegeplätzen und sichert die Erfüllung ihres Leistungsauftrags. Die Gemeinde nutzt diese Teilrevision zudem, um die BZO an aktuelle kantonale Vorgaben anzupassen. So werden die Bestimmungen zur Siedlungsökologie gemäss den neuen Richtlinien des Planungs- und Baugesetzes (§ 238a PBG) geschärft und die BZO basierend auf Praxiserfahrungen in einzelnen Punkten optimiert. Gleichzeitig werden überholte Gewässerabstandslinien zugunsten des nun geltenden Bundesrechts aufgehoben und punktuelle Nachführungen im Ergänzungsplan Baumschutz vorgenommen.

 

  1. Jahresrechnung 2025

Die Erfolgsrechnung weist bei einem Bruttoaufwand von 165,38 Mio. Franken und einem Bruttoertrag von 168,25 Mio. Franken einen Ertragsüberschuss von 2,87 Mio. Franken aus. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 4,98 Mio. Franken. Das um 7,85 Mio. Franken bessere Rechnungsergebnis ist hauptsächlich auf höhere Einnahmen bei den allgemeinen Gemeindesteuern (+ 4,10 Mio. Franken) und den Grundstückgewinnsteuern (+ 2,82 Mio. Franken) zurückzuführen. Zudem betrugen die Aufwendungen über den gesamten Haushalt hinweg netto insgesamt 0,93 Mio. Franken weniger als budgetiert.

Die Investitionen im Verwaltungsvermögen belaufen sich auf 16,14 Mio. Franken und liegen damit deutlich unter dem budgetierten Betrag von 27,85 Mio. Franken (- 11,71 Mio. Franken). Die Selbstfinanzierung beträgt 12,40 Mio. Franken; der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 77 %. Im Finanzvermögen resultiert infolge eines nicht budgetierten Liegenschaftserwerbs ein Ausgabenüberschuss von 1,83 Mio. Franken. Geplant waren Ausgaben in Höhe von 0,56 Mio. Franken.

Die Bilanz weist Aktiven und Passiven von je 385,39 Mio. Franken aus. Das zweckfreie Eigenkapital erhöht sich durch den Ertragsüberschuss auf 217,39 Mio. Franken. Das Nettovermögen (Finanzvermögen abzüglich Fremdkapital) nimmt gegenüber dem Vorjahr um 3,72 Mio. Franken ab und beträgt neu 30,99 Mio. Franken. Zur Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität wurde im Rechnungsjahr 2025 ein Darlehen über 13,00 Mio. Franken aufgenommen, welches im April 2026 zur Rückzahlung fällig wird.