Im Jahr 2026 sind die Mitglieder der Gemeindebehörden (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde, Bürgerrechtsbehörde, Rechnungsprüfungskommission, evangelisch-reformierte Kirchenpflege) für eine neue Amtsdauer zu wählen. Gemäss Gesetz über die politischen Rechte (GPR) hat der 1. Wahlgang für kommunale Organe zwischen Januar und Juni stattzufinden. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030 am Sonntag, 8. März 2026 durchzuführen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang soll am Sonntag, 14. Juni 2026 durchgeführt werden.