Feuerverbot Meilen. Aufhebung. Präsidialverfügung vom 27. August 2026

Die Sicherheitsfachleute im Bezirk Meilen schätzen die Gefahrenlage nach einer erneut
durchgeführten Lagebeurteilung vom Donnerstag, 27. August 2026, so ein, dass das absolute
Feuerverbot im Freien nicht mehr notwendig ist. Es liegt keine besondere Gefährdung
mehr vor, wie sie für dessen Aufrechterhaltung gesetzlich vorgeschrieben ist. Das allgemeine
Feuerverbot wird deshalb in Absprache mit allen Bezirksgemeinden mit sofortiger Wirkung
aufgehoben.

Trotz der Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots im Freien sind folgende Vorsichtsmassnahmen
zu beachten:
— Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen
— allfälligen Funkenwurf sofort löschen

Informationen

Datum
27. August 2026

Dokumente

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Präsidialverfügung vom 27. August 2026 (PDF, 749 kB) Download 0 Präsidialverfügung vom 27. August 2026