AHV-Zweigstelle (Sozialversicherungen)

Die AHV-Zweigstelle ist Ihre erste Anlaufstelle bei allen Fragen und Anliegen zur AHV und zur IV und bildet die Verbindung zwischen den Versicherten und der kantonalen Ausgleichskasse. Sie erhalten allgemeine Auskünfte über die Beitragspflicht, zu Leistungen der AHV und zu anderen Sozialversicherungen.

Haben Sie Fragen zu Rentenberechnungen oder Rechnungen über AHV-Beiträge? Kontaktieren Sie dazu bitte die für Sie zuständige Ausgleichskasse.

Wichtig! Für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten ist eine frühzeitige AHV-Rentenanmeldung der Rentenberechtigten erforderlich (fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Rentenalters). 

Planen Sie die Gründung eines Unternehmens? Alle wichtigen Informationen für den erfolgreichen Start Ihrer Firma, aber auch für die Zeit danach, finden Sie auf www.gruenden.ch.


Wichtige Links

Prämienverbilligung

Familienzulagen beantragen

Haushalthilfe: Privathaushalt

Ausgleichskassen der Schweiz
IV-Stellen der Schweiz


Häufig gestellte Fragen und weiterführende Links

"Ich will von der AHV eine Vollrente. Was ist dafür notwendig?"
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"Was bietet mir die IV-Stelle, wenn ich keine Rente will?"
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"Studierende und AHV? Mindestbeitrag oder mehr?"
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"Mit 68 an der Arbeit - muss ich trotzdem AHV-Beiträge zahlen?"
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"Ab wann muss ich für meinen Babysitter AHV-Beiträge zahlen?"
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"Können wir die Unfallversicherung für die gemeinsame Putzfrau teilen?"
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"Privathaushalt: Haushalthilfe/Putzfrau anstellen - was tun?"
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"Wer hat Anspruch auf Familienzulagen?"
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Weitere Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auch bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich.

Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA)
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich

Tel. 044 448 50 00
info@svazurich.ch