Informationen

Datum
28. September 2025
Lokalität

Urne im Gemeindehaus, Dorfstrasse 100

 

Kommunale Wahlen

Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026.

Beschreibung

Für den verstorbenen Martin Hegglin ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger in die Schulpflege Meilen für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 - 2026 zu wählen. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am Mittwoch, 16. Juli 2025 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Meilen, Dorfstrasse 100, 8706 Meilen, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat (Art. 4 Abs. 2 Gemeindeordnung). Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf und Adresse auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wenn nach der zweiten Frist lediglich ein Wahlvorschlag vorliegt, erfolgt gemäss Art. 8 Gemeindeordnung i.V.m. § 54 f. GPR eine stille Wahl. Wenn mehrere Wahlvorschläge vorliegen, wird die Urnenwahl auf den 28. September 2025 angesetzt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird auf den 30. November 2025 festgesetzt.

Formulare für die provisorischen Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, Tel. 044 925 92 54, E-Mail praesidiales@meilen.ch, erhältlich oder können unter www.meilen.ch (Politik - Wahlen/Abstimmungen – 28. September 2025) heruntergeladen werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ebene
Gemeinde
Art
Exekutive
Name
Formular Wahlvorschlag. Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege (PDF, 86.15 kB) Download 0 Formular Wahlvorschlag. Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege

Ersatzwahl eines Mitglieds der Sozialbehörde für den Rest der Amtsdauer 2022-2026

Beschreibung

Für die aus der Sozialbehörde Meilen zurücktretende Véronique Gerber ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 - 2026 zu wählen. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am Mittwoch, 16. Juli 2025 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Meilen, Dorfstrasse 100, 8706 Meilen, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat (Art. 4 Abs. 2 Gemeindeordnung). Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf und Adresse auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wenn nach der zweiten Frist lediglich ein Wahlvorschlag vorliegt, erfolgt gemäss Art. 8 Gemeindeordnung i.V.m. § 54 f. GPR eine stille Wahl. Wenn mehrere Wahlvorschläge vorliegen, wird die Urnenwahl auf den 28. September 2025 angesetzt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird auf den 30. November 2025 festgesetzt.

Formulare für die provisorischen Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, Tel. 044 925 92 54, E-Mail praesidiales@meilen.ch, erhältlich oder können unter www.meilen.ch (Politik - Wahlen/Abstimmungen – 28. September 2025) heruntergeladen werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ebene
Gemeinde
Art
Exekutive
Name
Formular Wahlvorschlag. Ersatzwahl eines Mitglieds der Sozialbehörde (PDF, 86.15 kB) Download 0 Formular Wahlvorschlag. Ersatzwahl eines Mitglieds der Sozialbehörde