Erneuerungswahl Friedensrichteramt: Kandidaturen können eingereicht werden
Adrian Deventer hat das Amt des Friedensrichters 18 Jahre engagiert ausgeübt. Mit Erreichen des Pensionsalters hat er beschlossen, für die kommende Amtsperiode nicht mehr zu kandidieren. Entsprechend ist seine Nachfolge zu bestimmen.
Der Gemeinderat Meilen hat den Termin für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin beziehungsweise des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027–2033 festgesetzt. Die Wahl findet am 28. Februar 2027 statt. Das Friedensrichteramt bietet die Möglichkeit, Verantwortung für das Gemeinwesen zu übernehmen und einen direkten Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie zum Rechtsfrieden zu leisten.
Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter ist die gesetzliche Schlichtungsbehörde gemäss der Schweizerischen Zivilprozessordnung und damit Teil der kommunalen Gerichtsbehörde. In den meisten Zivilstreitigkeiten bildet das Friedensrichteramt die erste Anlaufstelle. Ziel ist es, zwischen den Parteien zu vermitteln und einvernehmliche Lösungen zu fördern.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang können bis 25. November 2026 beim Gemeinderat Meilen eingereicht werden. Wählbar sind Personen, die im Kanton Zürich stimmberechtigt sind und dort ihren politischen Wohnsitz haben. Die Amtsdauer beträgt sechs Jahre. Das Amt wird in einem Anstellungsverhältnis bei der Gemeinde Meilen ausgeübt. Das Pensum beträgt derzeit 35 %.
Weitere Informationen zum Ablauf der Wahl und den erforderlichen Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde unter www.meilen.ch zu finden oder bei der Gemeindeverwaltung Meilen erhältlich (Zentrale Dienste, Tel. 044 925 92 54, E-Mail: praesidiales@meilen.ch).