Erneuerungswahl der Mitglieder der Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2027–2031
Mit Beschluss vom 16. März 2026 hat der Synodalrat der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Synode für die Amtsdauer 2027–2031 für den 28. Februar 2027 angeordnet. Als Termin für einen 2. Wahlgang wurde der 6. Juni 2027 festgesetzt.
Auf die röm.-kath. Kirchgemeinde Meilen entfällt ein Sitz. Die Wahl wird nach Art. 21 und 22 der Kirchenordnung (KO) i.V.m. §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt.
Wahlvorschläge sind bis spätestens am 2. Dezember 2026 beim Gemeinderat Meilen, Dorfstrasse 100, 8706 Meilen, einzureichen.
Wählbar sind Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C oder Ci sind. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Der Zusatz «bisher», die Parteizugehörigkeit sowie das Bestehen eines kirchlichen Anstellungsverhältnisses sind auf dem Wahlvorschlag anzugeben.
Jeder Vorschlag muss von mind. 15 Stimmberechtigten der Röm.-kath. Kirchgemeinde Meilen unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden. Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang gelten auch für den 2. Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem 1. Wahlgang können bei der wahlleitenden Behörde gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden.
Die wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.
Formulare für Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Meilen, Zentrale Dienste, Tel. 044 925 92 54, E-Mail: praesidiales@meilen.ch, erhältlich oder können unter www.meilen.ch (Politik – Wahlen/Abstimmungen – 28. Februar 2027) heruntergeladen werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft, c/o Silvia Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte, Florastrasse 1, 8008 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
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| Urnenwahl (Vorlage 6). Wahlvorschlag 1 (ein) Synodal (DOC, 46 kB) | Download | 0 | Urnenwahl (Vorlage 6). Wahlvorschlag 1 (ein) Synodal |