Kommunale Nutzungsplanung. Privater Gestaltungsplan „Alte Landstrasse, Obermeilen“ (Kat. Nrn. 11773, 11774, 11780, 11778, ehemaliges Betriebsareal der „Schweizer Getränke-fabrik AG“). Bekanntmachung der kommunalen Zustimmung und der kantonalen Genehmigung.
Der Gemeinderat Meilen hat an der Sitzung vom 4. Februar 2025 dem privaten Gestaltungsplan "Alte Landstrasse, Obermeilen" betreffend die Schaffung der planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für die abschliessende Arealentwicklung auf dem ehemaligen Betriebsareal der «Schweizer Getränkefabrik AG» (Kat. Nrn. 11773, 11774, 11780, 11778) bzw. der Umsetzung der Gestaltungsplanpflicht zugestimmt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 19. August 2025 verfügt: Der private Gestaltungsplan „Alte Landstrasse, Obermeilen“ wird genehmigt (§ 89 PBG).
Gegen den Zustimmungsbeschluss des Gemeinderates sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Die Unterlagen liegen ab dem Publikationsdatum während 30 Tagen zur Einsicht bei der Gemeindeverwaltung bzw. im Bauamt, Bahnhofstrasse 35, 8706 Meilen, zu den ordentlichen Öffnungszeiten, auf.