Feuerwerk Gesuch für private Anlässe
Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist nur in der Nacht vom 1. auf den 2. August und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet. Für das Abbrennen von Feuerwerk bei privaten Veranstaltungen ausserhalb der genannten Nächte können Sie eine Bewilligung beantragen. Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Feuerwerkskategorie.
Feuerwerkskategorien
Es bestehen vier Feuerwerkskategorien. Hier finden Sie weitere Informationen.
Bewilligungen
Kategorie 1
Gesetzliche Altersgrenze: ab 12. Jahren. Erwerb: frei. Keine Abbrandbewilligung nötig.
Kategorie 4
Gesetzliche Altersgrenze: ab 18 Jahren. Erwerb: nur mit Abbrandbewilligung oder Erwerbschein.
- Die Abbrandbewilligung setzt einen Befähigungsschein sowie ein Bewilligungsformular des Bundesamts für Polizei voraus. Das Gesuchsformular für die Abbrandbewilligung finden Sie über den Online-Schalter "Feuerwerk Abbrandbewilligung Kategorie 4". Bitte das ausgefüllte Gesuchsformular samt Beilagen senden an: Gemeindeverwaltung, Sicherheitsabteilung, Postfach, 8706 Meilen. Beilagen: 1) Kopie Pass oder ID, 2) Kopie Ausweis FWA oder FWB, 3) Sicherheitskonzept.
- Erwerbsschein: Für den Erwerb von Feuerwerk für den 1. August oder Silvester ist keine Abbrandbewilligung, sondern ein Erwerbsschein notwendig. Das Gesuchsformular finden Sie über den Online-Schalter "Feuerwerk Erwerbsschein Kategorie 4". Bitte das ausgefüllte Gesuchsformular samt Beilagen senden an: Gebäudeversiche-rung Kanton Zürich, Brandschutz, Postfach, 8050 Zürich. Beilagen: 1) Kopie Pass o-der ID, 2) Original-Ausweis FWA.
Gebühr: Fr. 50.– zuzüglich Fr. 8.– Bearbeitungsgebühr
Hier finden Sie weitere Informationen.
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheitsabteilung Leitung und Sekretariat | 044 925 94 34 | sicherheit@meilen.ch |
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Sicherheitsabteilung | 044 925 94 34 | sicherheit@meilen.ch |
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