Hunde Anmeldung / Steuer / Ausbildung

Änderung der Ausbildungspflicht für Hunde

Am 1. Juni 2025 ist im Kanton Zürich das revidierte Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung in Kraft getreten. Neu gilt, dass Ersthundehaltende oder Hundehaltende, welche seit 10 Jahren keinen Hund mehr hatten, einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen müssen. Alle neu angemeldeten Hunde müssen einen praktischen Ausbildungskurs à 6 Lektionen absolvieren, frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats oder spätestens zwölf Monate nach Übernahme des Hundes.

Bei einem Umzug in den Kanton Zürich muss der/die Hundehaltende den praktischen Ausbildungskurs besuchen, sofern der Hund nicht älter als 10 Jahre ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Veterinäramts des Kantons Zürich.

Meldebestimmungen

Neu erworbene Hunde oder wenn Ihr Hund älter als 3 Monate ist, müssen Sie ihn bei der Sicherheitsabteilung Meilen innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme anmelden. Füllen Sie dazu das Formular Hunde Meldung aus, das Sie am Seitenende unter Online-Dienste finden. Sie können das Formular online ausfüllen oder herunterladen und handschriftlich ausfüllen. Gleichzeitig muss der Hund im Amicus registriert werden (www.amicus.ch, info@amicus.ch).

Folgende Ereignisse müssen Sie ebenfalls innerhalb von 14 Tagen melden:

  • Wechsel des Hundehaltenden
  • Tod des Hundes
  • Namens- oder Adressänderung des Hundehaltenden direkt bei den Einwohnerdiensten

Für diese Meldungen können Sie ebenfalls das Formular Hunde Meldung verwenden.

Wir bitten Sie, in den folgenden Fällen persönlich bei uns vorbeizukommen:

  • Ausweise für ausgebildete Dienst- oder Militärhunde
  • Blindenhunde

Kennzeichnung

Alle Hunde müssen vor der Abgabe oder spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein.

Eine Unterlassung der Registrierung bei der Gemeinde sowie das Laufenlassen der Hunde ohne gültigen Mikrochip haben eine Polizeibusse zur Folge.

Hundesteuer

Die Hundesteuer wird jährlich im ersten Quartal mit Einzahlungsschein in Rechnung gestellt.

  • Die Jahressteuer inkl. Kantonsbeitrag beträgt Fr. 160.00.
  • Die Einschreibegebühr (Gebühr für die erstmalige Registrierung eines Hundes beträgt Fr. 20.00, verspätete Meldungen Fr. 40.00 (innert 14 Tagen nach dem Erwerb oder Zuzug).

Nach Erhalt des Meldeformulars stellen wir Ihnen die Rechnung für die Hundesteuer zu, sofern Sie im laufenden Jahr in Meilen abgabepflichtig sind. Die Einschreibegebühr von Fr. 20.00 wird in jedem Fall verrechnet.

Wenn ein Hund stirbt, muss für einen Ersatzhund bis zum Ende des Abgabejahres keine Gebühr bezahlt werden. Wird kein Ersatzhund angeschafft, besteht Anspruch auf eine Rückerstattung der halben Abgabe (Fr. 80.00), sofern der Hund vor dem 30. Juni des laufenden Jahres verstorben ist.

Robidog-Säcke

Robidog-Säcke können beim Werkhof Meilen, Alte Landstrasse 146, 8706 Meilen, unentgeltlich bezogen werden.

Leinenpflicht

Im Wald und am Waldrand besteht vom 1. April bis 31. Juli im Kanton Zürich eine Leinenpflicht für Hunde. Als Waldrand gilt eine Zone bis 50 Meter Entfernung vom Wald. Ausgenommen sind Jagd-, Rettungs- und Diensthunde im Einsatz sowie bei der Ausbildung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Hundehaltung im Kanton Zürich finden Sie hier:

Allgemeine Informationen zur Hundehaltung

Codex Hund

Veterinäramt Kanton Zürich