Polizeistundenverlängerung

Gastwirtschaften müssen von 24 Uhr bis 5 Uhr geschlossen sein. Vorübergehende Ausnahmen können nach den örtlichen Bedürfnissen bewilligt werden.

Verwenden Sie bitte das Gesuchsformular über den Online-Schalter.

Gebühr: Fr. 100.– pro Tag zuzüglich Fr. 8.– Bearbeitungsgebühr