Mit dem neuen kantonalen Pflegegesetz wurde die Pflegefinanzierung ab 1. Januar 2011 neu geregelt. In der Gemeinde Meilen stützt sich die Pflegefinanzierung auf den folgenden drei Pfeilern ab:
  • Die Gemeinde beteiligt sich an den Pflegekosten aller Meilemer Pflegebedürftigen im Umfang der Pflichtbeiträge gemäss der kantonalen Gesetzgebung.
  • Die Leistungsbezüger beteiligen sich an den Pflegekosten gemäss dem im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelegten Rahmen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie über die oben angeführten Adressangaben.