Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 (provisorischer Wahlvorschlag)
Gestützt auf die am 6. Juni 2025 publizierte Wahlanordnung ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
- Sandra Hagmann, w, geb. 19. Oktober 1982, eidg. dipl. Marketing und Verkaufsleiterin, Risiweg 12, 8706 Meilen, Partei: die Mitte
In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Meilen eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat (Art. 4 Abs. 2 Gemeindeordnung). Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf und Adresse auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterschrift ist nicht zurückziehbar. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Wenn nach der zweiten Frist lediglich ein Wahlvorschlag vorliegt, erfolgt gemäss Art. 8 Gemeindeordnung i.V.m. § 54 f. GPR eine stille Wahl. Wenn mehrere Wahlvorschläge vorliegen, erfolgt die Wahl an der Urne am 28. September 2025 mit einem leeren Wahlzettel und einem Beiblatt.
Formulare für die provisorischen Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, Tel. 044 925 92 54, E-Mail praesidiales@meilen.ch, erhältlich oder können im Internet unter www.meilen.ch (Politik - Wahlen/Abstimmungen – 28. September 2025) heruntergeladen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.