3. April 2025

Gemäss Beschlüssen der zuständigen Behörden findet am Sonntag, 18. Mai 2025 in Meilen folgende Abstimmung statt:

Kantonale Vorlage

  • Steuergesetz (StG) (Änderung vom 4. November 2024; Schritt 2 der Steuervorlage 17)

Die Möglichkeit zur persönlichen Stimmabgabe besteht in der Woche vor dem Urnengang während den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerdienste sowie am Abstimmungssonntag von 9.30 bis 10.30 Uhr im Gemeindehaus.

Die Bestimmungen betreffend die Stellvertretung an der Urne können Sie den Angaben auf dem Stimmrechtsausweis entnehmen.

Falls Sie brieflich abstimmen:

Stimmzettel ausfüllen, in separates Stimmzettelcouvert legen, dieses zukleben und mit unterschriebenem Stimmrechtsausweis zurücksenden. Zustellung mit B-Post beachten. Sie können das Antwortcouvert auch in den Gemeindebriefkasten werfen (letzte Leerung am Abstimmungssonntag um 10.30 Uhr).