SICHT BEDEUTET SICHERHEIT! Zurückschneiden von Sträuchern, Bäumen und Grünhecken
Durch die Beseitigung von Sichtbehinderungen können Verkehrsunfälle vermieden werden.
Das Ast- und Blattwerk von Bäumen muss über der Strasse einen Lichtraum von 4.50 Meter Höhe freihalten; über dem Gehweg kann der Lichtraum bis auf eine Höhe von 2.50 Meter reduziert werden. Diese Lichtraumprofile sind durch die Grundeigentümerschaft dauernd zu gewährleisten. Morsche oder dürre Bäume und Äste sind zu entfernen, wenn die Gefahr besteht, dass sie auf die Strasse stürzen könnten. In Bereichen mit eingeschränkter Sicht, wie bei Einmündungen, Kurven und Ausfahrten, sind Sträucher und Pflanzen auf eine Höhe von 80 Zentimeter zurückzuschneiden. Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein. Hecken, Niedrigpflanzen, Sträucher und Bäume sind stets auf die Grundstücksgrenze gemäss Skizze zurückzuschneiden.