Traktandenliste für die Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025

8. Mai 2025
Fünf Geschäfte an der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025

Die Gemeindeversammlung vom Montag, 16. Juni 2025 beginnt um 20.15 Uhr und findet in der reformierten Kirche Meilen statt. Vorgängig bietet sich während der Informations- und Frage-stunde um 19.00 Uhr Gelegenheit, über Aktuelles orientiert zu werden und dem Gemeinderat Fragen zu stellen.

Neben der Jahresrechnung 2024 befinden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Ge-meindeversammlung über vier weitere Geschäfte:

Arealentwicklung Bahnhof Herrliberg-Feldmeilen

Die Gemeinden Meilen und Herrliberg und die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) beab-sichtigen, das Areal des Bahnhofs Herrliberg-Feldmeilen gemeinsam zu entwickeln mit dem Ziel, dieses räumlich aufzuwerten und die Situation für den Busbetrieb zu verbessern. Das Gesamtprojekt für die Entwicklung des Areals umfasst die folgenden drei Teilprojekte:

  • privater Gestaltungsplan «Seeterrasse»
  • städtebaulicher Vertrag
  • Teilerschliessungsplan

Diese drei einzelnen Geschäfte sind voneinander abhängig; sie gelten nur dann als beschlos-sen, wenn die Gemeindeversammlung allen drei Vorlagen zustimmt.

Der private Gestaltungsplan «Seeterrasse» regelt insbesondere die zulässige Bebauung, Nut-zung und Erschliessung und sichert die Qualitäten des Richtprojekts grundeigentümerverbind-lich. Der private Gestaltungsplan legt einen hohen Qualitätsstandard fest und bildet eine wich-tige Grundlage für die Aufwertung des Areals. Beim Bahnhof Herrliberg-Feldmeilen entstehen vielfältige Nutzungen, attraktive Freiräume und ein den Anforderungen gerecht werdender Bushof.

Der städtebauliche Vertrag über Landabtretung, Bereinigung und Begründung von Dienstbar-keiten und Ausgleichs- und Erschliessungsregelungen (kurz «städtebaulicher Vertrag») regelt die Landumlegung, die Kostenbeteiligung der SBB an die Groberschliessungsanlagen, den Geldausgleich sowie die Finanzierung von Ausstattungen im öffentlichen Raum, damit die Bauten und Anlagen im Geltungsbereich durch die jeweiligen Grundeigentümer umgesetzt werden können. Die Gesamtprojektkosten werden auf 25 Mio. Franken veranschlagt. Sie reduzieren sich um allfällige Bundesbeiträge. Der Kostenanteil der Gemeinde Herrliberg be-trägt 22 % (rund 5,49 Mio. Franken), auf die SBB entfällt ein Kostenanteil von 40 % (rund 9,99 Mio. Franken) und die Gemeinde Meilen übernimmt 38 % der Gesamtkosten (rund 9,52 Mio. Franken).

Der Teilerschliessungsplan für das Gebiet Bahnhof Herrliberg-Feldmeilen regelt die Situation des Bushofs, die neue Führung der General-Wille-Strasse und wie die Kosten für das Projekt zwischen der SBB und den Gemeinden Meilen und Herrliberg aufgeteilt werden. Für die Ge-meinde Meilen belaufen sich die Kosten auf knapp 10 Mio. Franken. Mit der Festlegung gel-ten gemäss § 92 Abs. 2 kantonales Planungs- und Baugesetz (PBG) die Kosten für den Aus-bau der Strassen, des Bushofs und der Veloinfrastruktur sowie die Umverlegung der Kanali-sation am Bahnhof Herrliberg-Feldmeilen als bewilligt.

ICT-Anschluss Gemeinde Erlenbach
Durch die laufend fortschreitende Digitalisierung nehmen die Anforderungen (Komplexität, Sicherheit, Stabilität, Reichweite, gesetzliche Vorgaben usw.) an eine Informatik-Umgebung kontinuierlich zu. Mit einem gemeindeübergreifenden Zusammenschluss zweier ICT-Dienststellen können wertvolle Synergien genutzt und Kosten entsprechend gesenkt werden. Zudem hat eine grössere Betriebsorganisation auch Vorteile im Absichern von Fachwissen und bietet Verhandlungsstärke gegenüber Dritten. Demgemäss soll die Informatik-Organisation der Gemeinde Meilen zukünftig auch die Informatik-Umgebung der Gemeinde Erlenbach betreuen. Dies betrifft die unterschiedlichen Fachbereiche einer Informatik (Ser-ver, Netzwerk, Benutzersupport und Sicherheit), mit Ausnahme des Bereichs Bildung (Schu-le). Die gemeinsamen ICT-Kosten werden mittels eines Verteilschlüssels unter den beiden Gemeinden abgerechnet. 30 % dieser Kosten werden der Gemeinde Erlenbach in Rechnung gestellt. Dadurch entstehen für die Gemeinde Meilen trotz Aufstockung der Ressourcen keine zusätzlichen Kosten. Durch eine grössere ICT-Organisation entsteht ein grösseres Mitbe-stimmungsrecht und Verhandlungsstärke bei Projekten und Anschaffungen mit Lieferanten. Zudem können bei einer grösseren Teamgrösse die Stellvertretungen besser abgedeckt wie auch das Fachwissen breiter aufgebaut werden.

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