Der Pfannenstiel gilt nicht weiter als Windenergie-Potentialgebiet

27. November 2025

Im Jahr 2023 definierte die kantonale Baudirektion die Region Pfannenstiel – zusammen mit 51 weiteren Gebieten im Kanton Zürich – als Potentialgebiet für die Gewinnung von Windenergie. Hierfür wurde ein beschleunigtes Plangenehmigungsverfahren gefordert, das lokale Baubewilligungen ersetzen sollte.

Der Gemeinderat Meilen hat im Oktober 2024 aufgrund des Natur- und Landschaftsschutzes in seiner offiziellen Stellungnahme zum entsprechenden Richtplanentwurf seine Skepsis gegenüber einem Windpark auf dem Pfannenstiel angemeldet. Es ist richtig, dass bei der Energieproduktion eine möglichst grosse Unabhängigkeit vom Ausland zu erreichen ist und die Produktion von erneuerbaren Energien verdient Unterstützung (was in Meilen zum Beispiel im Rahmen des Ökologiefonds gefördert wird beim Bau von Photovoltaikanlagen). Doch ist das Meilemer Gemeindegebiet nicht geeignet für die Nutzung von Windenergie. Der Pfannenstiel ist ein wichtiges Naherholungsgebiet und verdient eine hohe Schutzwürdigkeit. Windturbinen sind in der hiesigen kleinräumigen und dichtbesiedelten Landschaft nicht einfach einzuordnen; die Eignung von Standorten im Wald ist angesichts der notwendigen Erstellung von Zufahrtsstrassen, der unverhältnismässigen Rodungen und der Bedrohung der Biodiversität unter ökologischen Aspekten besonders fraglich. Zu vermeiden sind zudem die sicherheitsrelevanten Konflikte mit der zivilen und militärischen Luftfahrt. Der Gemeinderat Meilen vertritt im Übrigen die Haltung, dass im Zusammenhang mit der Bewilligung von Windenergieanlagen die Gemeindeautonomie in keiner Art eingeschränkt werden darf.

Mit Beschluss vom 12. November 2025 hat der Regierungsrat die Vorlage überarbeitet. Auf einen Richtplan-Eintrag des Windenergie-Potentialgebiets 42, das heisst der Region Pfannenstiel, wird verzichtet. Der Gemeinderat Meilen nimmt diesen Entscheid mit Genugtuung zur Kenntnis. Den berechtigten Schutzinteressen der Region Pfannenstiel wird damit angemessen Rechnung getragen.

Damit ist die von Kantonsrätin Marion Matter (SVP/BGB) und dreizehn weiteren Stimmberechtigten im Juli 2023 eingereichte und inzwischen sistierte Einzelinitiative «Mindestabstand von Windrädern» obsolet geworden. Die Unterzeichnenden der Anregung schliessen sich der Erleichterung des Gemeinderats an und ziehen ihre Initiative zurück.