Sämtliche Betriebe, die in irgendeiner Form mit Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen umgehen, unterstehen der Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat. Das Kantonale Labor Zürich kontrolliert die Betriebe auf die Erfüllung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben. Die Gast-/Festwirtschaftspatente, Patente für Klein-/Mittelverkaufsbetriebe und Patente für gebrannte Wasser werden von der Gemeinde erteilt.

Das Sekretariat der Sicherheitsabteilung berät Sie gerne über die gesetzlichen Bestimmungen bei der Eröffnung eines Gastgewerbe- oder Lebensmittelbetriebes.

Das Meldeformular für Betriebe finden Sie auf der Webseite des Lebensmittelinspektorats.