Die Sozialbehörde gewährleistet die persönliche und finanzielle Hilfe für in Not geratene Einwohnerinnen und Einwohner von Meilen. Anlaufstelle ist die von der Gemeinde Meilen geführte Sozialabteilung.

Die Sozialbehörde besteht mit Einschluss des Präsidenten aus fünf Mitgliedern. Der Ressortvorsteher Soziales ist ihr Präsident. Die vier weiteren Mitglieder werden an der Urne gewählt.

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