Anpassung der reglementarischen Grundlagen für die Wassertarife der Infrastruktur Zürichsee AG
Am 29. November 2026 dürfen die Stimmberechtigten von Meilen und Uetikon am See über die Anpassungen der reglementarischen Grundlagen für die Wassertarife der Infrastruktur Zürichsee AG (iNFRA) abstimmen. Die entsprechenden Änderungen der Interkommunalen Vereinbarung (IKV) sollen den Weg für tiefere Wassertarife ab dem Jahr 2027 ebnen.
Die Wasserversorgung der Gemeinden Meilen und Uetikon am See wird seit 2019 durch die Infrastruktur Zürichsee AG (iNFRA) sichergestellt. Grundlage dafür bildet die Interkommunale Vereinbarung (IKV) zwischen den beiden Gemeinden, in der auch die Tarifgestaltung festgelegt ist. Eine Analyse der vergangenen Jahre zeigt, dass die heutigen Vorgaben teilweise nicht mehr den tatsächlichen Kostenstrukturen entsprechen. So erreichten die Anteile der Grund- und Verbrauchsgebühren an den Gesamtkosten wiederholt nicht die in der IKV vorgeschriebenen Mindestwerte. Gleichzeitig weist die Spezialfinanzierung der Wasserversorgung einen Deckungsgrad auf, der über dem in der Eignerstrategie definierten Zielbereich liegt.
Mit einer Anpassung der reglementarischen Grundlagen soll deshalb der notwendige Handlungsspielraum geschaffen werden, um die Tarife verursachergerecht auszugestalten und die Gebührenzahlenden zu entlasten. Gleichzeitig soll die bestehende Überdeckung der Spezialfinanzierung schrittweise reduziert und langfristig an den in der Eignerstrategie vorgesehenen Zielbereich von 90 bis 100 % herangeführt werden.
Den Stimmberechtigten werden folgende Anpassungen zur Genehmigung vorgelegt:
• Der Mindestanteil der Grundgebühr wird von heute 40 auf 20 % gesenkt.
• Der Mindestanteil der Verbrauchsgebühr wird ebenfalls von 40 auf 20 % reduziert.
• Der Mindestansatz der Infrastrukturgebühr für die Bereitstellung der Löschwasserversorgung wird von 0,25 Promille auf 0,10 Promille des Gebäudeversicherungswertes gesenkt.
Nach Einschätzung des Gemeinderates ist die Finanzierung der Wasserversorgung auch nach einer Tarifsenkung nachhaltig sichergestellt. Die Versorgungssicherheit sowie die Finanzierung des Unterhalts und der künftigen Investitionen bleiben gewährleistet.