Vier Geschäfte an der Gemeindeversammlung vom 14. September 2020 und folgende Abende bis längstens 18. September 2020
Die Gemeindeversammlung vom Montag, 14. September, bis längstens, 18. September 2020, beginnt jeweils um 19.30 Uhr und findet in der «Beugen» an der Bergstrasse 10 (Fahrzeughalle der Schneider Umweltservice AG) statt. Die Beratung des Geschäfts «Bau- und Zonenordnung» wird am Montag, 14. September 2020, nach der Behandlung der übrigen drei traktandierten Geschäfte begonnen. Sie wird jeweils um ca. 23 Uhr unterbrochen und am folgenden Abend fortgesetzt, bis alle Teilgeschäfte abschliessend beraten und entschieden sind.
Aufgrund der Covid-19-Schutzmassnahmen ist ein frühzeitiges Eintreffen vor Ort empfohlen. Zugang zur Gemeindeversammlung erhält, wer den Stimmrechtsausweis für den jeweiligen Abend mitbringt und darauf bestätigt, nicht an COVID-19 erkrankt zu sein. Die Unterlagen sind in der Woche vom 17. August bis 21. August 2020 verschickt worden. Damit die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmenden vorausgesagt werden kann, was eine bessere Planung der COVID-19-Schutzkonzept-Vorkehrungen erlaubt, sind die Stimmberechtigten gebeten, sich mit dem den Stimmunterlagen beiliegenden Talon bis am Montag, 31. August 2020, für die Gemeindeversammlung anzumelden.
Nachdem die geplante Gemeindeversammlung im März aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig abgesagt werden musste, kann nun mit einem halben Jahr Verspätung über die neue BZO befunden werden. Weil seit der öffentlichen Auflage im Sommer 2019 die negative Vorwirkung besteht, soll mit der Festsetzung durch den Souverän nun Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Debatte verläuft entlang der im Weisungsheft aufgelisteten Struktur. Auf der Website der Gemeinde wird am Folgetag jeweils angegeben, bei welchem Punkt die Beratung unterbrochen wurde.
Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, den im Folgenden erläuterten Geschäften zuzustimmen.
Schulanlage Obermeilen. Bauabrechnung Aufstockung Pavillon
An der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2018 haben die anwesenden Stimmberechtigten der Aufstockung des bestehenden Pavillons auf der Schulanlage Obermeilen zugestimmt. Dank der Aufstockung steht seit dem Schuljahr 2019/2020 dringend benötigter, zusätzlicher Raum zur Verfügung. Die Bauarbeiten starteten vor den Sommerferien 2019, so dass die Räume bereits in der letzten Sommerferienwoche bezogen und eingerichtet werden konnten. Dem teuerungsbereinigten Gesamtkredit in der Höhe von Fr. 866'684.50 stehen Ausgaben von Fr. 814'604.50 gegenüber, womit Minderkosten von Fr. 52'080.– ausgewiesen werden.
Jahresrechnungen 2019
Der Gemeinderat legt die erste Jahresrechnung vor, die nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften gemäss HRM2 erstellt wurde. Die Aufwertungen und Neubewertungen der Bilanzwerte sowie die Änderungen im Kontenplan wurden im Bilanzanpassungsbericht festgehalten und per 1. Januar 2019 durchgeführt. Dadurch ist ein Vergleich mit den Vorjahreswerten nur bedingt möglich.
Erfolgsrechnung
Die Erfolgsrechnung 2019 schliesst bei einem Aufwand von 130,1 Mio. Franken und einem Ertrag von 132,3 Mio. Franken mit einem Ertragsüberschuss von 2,2 Mio. Franken ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 3,2 Mio. Franken. Die wesentlichen Gründe für das um 5,4 Mio. Franken bessere Rechnungsergebnis sind die deutlich höheren Einnahmen bei den Grundstückgewinnsteuern (+ 3,1 Mio. Franken), der Finanzertrag aus der Bilanzierung der neugegründeten Telimag AG (+ 1,0 Mio. Franken) sowie Minderausgaben in der Funktion Soziale Sicherheit (- 1,0 Mio. Franken).
Die allgemeinen Gemeindesteuern fallen dieses Jahr um 5,4 Mio. Franken tiefer aus als erwartet. Ausschlaggebend hierfür sind Mindereinnahmen bei den Steuern aus Vorjahren (- 1,7 Mio. Franken) und Rückerstattungen bei den Quellensteuern (- 4,3 Mio. Franken). Die tieferen Steuererträge führen im Gegenzug dazu, dass die provisorische Rückstellung für die Ressourcenabschöpfung im Jahr 2021 anstatt der budgetierten 40,2 Mio. Franken nur noch 34,8 Mio. Franken beträgt (- 5,4 Mio. Franken).
Der Personalaufwand ist um 0,6 Mio. Franken tiefer als budgetiert. Ebenso zum positiven Ergebnis beigetragen hat der Sach- und übrige Betriebsaufwand (- 1,3 Mio. Franken). Die Abschreibungen im Verwaltungsvermögen, welche neu in der jeweiligen Funktion verbucht werden, sind hingegen um 1,3 Mio. Franken höher als budgetiert und betragen gesamthaft 9,3 Mio. Franken.
Investitionsrechnung
Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen belaufen sich auf 8,8 Mio. Franken. Im Budget waren 13,2 Mio. Franken vorgesehen. Die Abweichung von 4,4 Mio. Franken ist aufgrund von Verzögerungen bei laufenden Projekten oder Streichungen bzw. Verschiebungen ganzer Vorhaben entstanden (- 5,4 Mio. Franken). Die Spital Männedorf AG hat die letzte Darlehenstranche von 3 Mio. Franken zurückbezahlt. Somit wurde das von der Gemeinde ursprünglich gewährte Darlehen vollständig getilgt.
Dank einer Selbstfinanzierung von 11,4 Mio. Franken konnten die getätigten Investitionen zu 130 % aus selbsterwirtschafteten Mitteln finanziert werden.
Im Finanzvermögen wurden anstatt der budgetierten 0,4 Mio. Franken lediglich Investitionen von 0,1 Mio. Franken getätigt (- 0,3 Mio. Franken).
Bilanz
Das Finanzvermögen beträgt 163,3 Mio. Franken. Davon sind rund 24,7 Mio. Franken flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen. Das Verwaltungsvermögen weist per Ende Rechnungsjahr einen Stand von 192,5 Mio. Franken aus. Das Fremdkapital beträgt 148,2 Mio. Franken und enthält ein kurzfristiges Darlehen von 10 Mio. Franken. Das gesamte Eigenkapital steigt auf 207,6 Mio. Franken. Das zweckfreie Eigenkapital erhöht sich durch die Verbuchung der Aufwertungs- und Neubewertungsreserven (HRM2) und des Ertragsüberschusses auf 186,9 Mio. Franken. Die Bilanz weist somit Aktiven und Passiven von je 355,8 Mio. Franken aus.
Das Nettovermögen (Finanzvermögen abzüglich Fremdkapital) sinkt gegenüber dem Vorjahr um 50,4 Mio. Franken auf 15,2 Mio. Franken, das heisst 1'059 Franken pro Einwohner (Vorjahr: 4'624 Franken). Diese einmalige Reduktion ist entstanden, weil sich die Gemeinde Meilen beim Übergang auf das neue harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) entschieden hat, die im Jahr 2019 und 2020 fälligen Finanzausgleichsbeiträge mittels Rückstellung abzugrenzen.
Fazit
Mit dem vorliegenden Jahresabschluss 2019 konnten sämtliche finanzpolitischen Ziele, die sich der Gemeinderat anfangs Legislatur gesetzt hat, erreicht werden; nämlich Erreichung einer angemessenen Selbstfinanzierung, um Investitionen finanzieren zu können, keine Nettoverschuldung, stabiler Steuerfuss (keine weitere Steuerfusserhöhung) und mittelfristiger Haushaltsausgleich.
Trotz des positiven Ergebnisses muss dem Finanzhaushalt weiterhin grösste Beachtung geschenkt werden. Gerade in der aktuellen Situation: Die langfristigen direkten und indirekten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen. Der Gemeinderat setzt sich - gerade im Hinblick auf drohende substantielle Steuerausfälle oder erhöhte Unterstützungsmassnahmen - mit der finanziellen Situation der Gemeinde auseinander und beobachtet die Entwicklung der Aufwand- und Ertragslage laufend.
Baukredit für Umbau der Wohnungen über dem Kindergarten Veltlin
Wie auf der Schulanlage Obermeilen besteht auch auf der Schulanlage Allmend Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten für Mittagstisch und Betreuung. Steigende Schülerzahlen und das wachsende Bedürfnis von Eltern, Beruf und Familie in Einklang zu bringen, führen zu zunehmender Nachfrage nach familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten. Volksschulgesetz bzw. Volksschulverordnung verpflichten die Gemeinden zu einem bedarfsgerechten schulergänzenden Betreuungsangebot. Benötigte Räumlichkeiten müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Zusammenlegung der beiden Wohnungen über dem Kindergarten Veltlin stellt eine sinnvolle Lösung dar: Auf diese Weise kann bereits vorhandener Raum umgenutzt werden. Den Stimmberechtigten wird für Umbau und Nutzungsänderungen der Wohnungen ein Kredit in der Höhe von Fr. 421'000.– beantragt.
Gesamtrevision kommunale Nutzungsplanung: Festsetzung der Bau- und Zonenordnung sowie des Zonenplans mit Ergänzungsplänen
Die Gemeindeversammlung hat am 5. Dezember 2017 die kommunale Richtplanung festgesetzt. Der Richtplan Siedlung und Landschaft definiert die Grundsätze für ein qualitätsorientiertes Wachstum in Meilen. Die behördenverbindlichen Richtplanfestlegungen bilden die Basis der vorliegenden Revision der Nutzungsplanung. Die Bewahrung der ortsbaulichen Identität und Wohnqualität mit einem hohen Grünflächenanteil und die Erhaltung und Förderung von Arbeitsplätzen im Bezirkshauptort sind zentrale Anliegen dieser Revision. Die Siedlungsentwicklung soll in den Zentrumsgebieten und den zentrumsnahen Wohnlagen mit Sonderbauvorschriften gefördert und gesteuert werden. Die Steigerung der Siedlungsökologie, der Schutz ortsbildprägender Bäume und die Förderung von gut gestalteten Bauten und Freiräumen sind weitere Kernthemen dieser Revisionsvorlage.
Mit der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) wird die zulässige Bau- und Nutzweise der Grundstücke geregelt, soweit diese nicht durch eidgenössisches oder kantonales Recht bestimmt ist. Die Bestimmungen der BZO wurden wo möglich vereinfacht und flexibler ausgestaltet. Eingeflossen in die aktuelle Revision ist die Harmonisierung der Baubegriffe, wie sie gemäss Vorgabe des Kantons durch die Gemeinden in die Bau- und Zonenordnung zu übernehmen ist.
Bestandteile der Revisionsvorlage sind:
– Bau- und Zonenordnung
– Zonenplan 1:5000
– neun Kernzonenpläne (Feldmeilen, Dorfmeilen, Seidengasse, Obermeilen, Dollikon, Untere Aebleten, Grüt, Burg, Toggwil)
– drei Quartiererhaltungszonenpläne (Am Tobelweg, Auf der Hürnen, Bahnhofstrasse)
– Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV)
– Bericht zur Mitwirkung
Die im Sommer 2019 durchgeführten Mitwirkungsveranstaltungen sowie das Mitwirkungsverfahren gemäss § 7 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) stiessen auf ein erfreulich grosses Interesse. Parallel zur öffentlichen Auflage wurden die Revisionsakten dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Im Bericht zur Mitwirkung sind sämtliche Begehren und Änderungsanträge zusammengefasst und es wird dargelegt, welche Änderungsanträge ganz oder teilweise Eingang in die Revision fanden und welche nicht berücksichtigt werden konnten.
Zugehöriges
- Veranstaltung zum Thema
- Gemeindeversammlung