Was müssen Sie als Erstes tun, wenn eine Person in Meilen gestorben ist?

1. Todesfall zu Hause
Den Arzt benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen. Auskunft über Tel. Nr. 1818 / 1811 / 1801 oder 117 (Polizei). Der Arzt bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.

Dokumente und Unterlagen können auch jederzeit nachgereicht werden.

2. Todesfall im Spital oder Heim
Die Spital- bzw. Heimbehörden erledigen die Formalitäten. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel, zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige, direkt vom Spital oder Heim an das zuständige Zivilstandsamt gesandt.

3. Bestattungsgespräch im Bestattungsamt
Bitte melden Sie sich innert 2 Tagen nach dem Todesfall telefonisch beim Bestattungsamt (Tel. 044 925 92 45). Das Bestattungsamt benötigt folgende Papiere:

  • bei einem Todesfall zu Hause: die ärztliche Todesbescheinigung, falls diese nicht vom zuständigen Arzt an das Zivilstandsamt Männedorf weitergeleitet wird
  • bei einem auswärtigen Todesfall (Heim, Spital, in den Ferien usw.): die Todesbescheinigung des Spitals bzw. Heimes
  • bei Einwohnern der Gemeinde Meilen: den Schriftenempfangsschein, den Pass bzw. die Identitätskarte bzw. Ausländerausweis und, sofern vorhanden, das Familienbüchlein (jeweils der verstorbenen Person)
  • falls vorhanden, die schriftliche Willensäusserung der verstorbenen Person bezüglich Bestattung und Grab


4. Organisation der Bestattung
Das Bestattungsamt hilft Ihnen gerne bei der Organisation der Beisetzung und Abdankung.

Bitte beachten sie die ausführlichen Informationen über "Publikationen".

Hat die verstorbene Person keine Niederlassung in Meilen, wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt des gegenwärtigen Wohnortes.

 

Beachten Sie bitte die Rechtssammlung:

840.1 Friedhofreglement