Vorübergehende Verkehrsbeschränkung


Während der Sanierung der Werkleitungen an der Alten Landstrasse vom 23. Januar 2012 bis ca. Ende April/anfangs Mai 2012, gilt folgende vorübergehende Verkehrsbeschränkung:

Das Befahren der Alten Landstrasse zwischen der Bergstrasse und der Seidengasse ist für Motorwagen und Motorräder in beide Fahrtrichtungen verboten. Ausgenommen sind Anwohner und Zubringer der betroffenen Häuser, sowie Baustellenverkehr, Motorfahrräder und Fahrräder.

Die Zufahrt für Anwohner und Zubringer bleibt einseitig gewährleistet. Im ganzen Baustellenbereich ist mit Behinderungen zu rechnen. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer und Anwohner die örtlichen Signalisationen zu beachten und danken für das Verständnis. Auskünfte erteilt die Bauleitung Ing. Büro HASLER, Meilen, Tel. 044/923'40'02.

Gegen die vorübergehende Verkehrsbeschränkung kann innert 30 Tagen beim Gemeinderat Meilen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.


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