Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. Juli 2010 gemäss Art. 27 Ziff. 2 der Gemeindeordnung 50 Wahlbüromitglieder für die Amtsperiode 2010-2014 gewählt.
Der Gemeinderatsbeschluss mit den Namen der Gewählten liegt vom 30. Juli 2010 bis 5. August 2010 in den Zentralen Diensten während den offiziellen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gestützt auf § 68a. des Gemeindegesetzes und §§ 147 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) kann gegen diesen Beschluss innert 5 Tagen, vom Tage der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Meilen