Schutzräume sind in die Kategorien A, B oder C eingeteilt. Näheres dazu finden Sie bei Dienst Schutzräume: allgemeine Informationen.

Unterhalt der Schutzräume Kategorie A
Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben die Schutzräume so zu unterhalten und zu verwenden, dass sie auf Anordnung des Bundes innert Tagen betriebsbereit gemacht werden können. Die Unterhaltsarbeiten beschränken sich auf den normalen Gebäudeunterhalt wie z. B. die Reinigung des Schutzraumes und des Notausstiegs. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt Schutzraum-Unterhalt, siehe "Publikationen".

Unterhalt der Schutzräume Kategorie B
Es gilt eine reduzierte Unterhaltspflicht:

  • Im Interesse der Grundeigentümerinnen und –eigentümer empfehlen wir jedoch, die nötigen Unterhaltsarbeiten durchzuführen (z. B. gelegentliche Funktionskontrollen).
  • Für die Panzerabschlüsse (Panzertüre, Panzerdeckel oder Gasschutzdeckel) gilt weiterhin die volle Unterhaltspflicht. Nähere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Schutzraum-Unterhalt, siehe "Publikationen".