Das Steigenlassen von Himmelslaternen auf dem Gemeindegebiet bedarf einer Bewilligung. Das Formular dazu finden Sie über den Online-Schalter, "Himmelslaternen Gesuch".

Bitte beachten Sie die folgenden Auflagen:

  • Der Start erfolgt innerhalb der Schweiz mit Grenzabstand von mindestens 5 km Luftlinie zu anderen Ländern.
  • Der Standort befindet sich in einem Abstand von mehr als 5 km zur Piste von zivilen und militärischen Flugplätzen.
  • Allfällige kantonale oder kommunale Vorschriften und/oder feuerpolizeiliche Auflagen werden beachtet.
  • Der Grundeigentümer, auf dessen Grundstück die Starts erfolgen, hat dies bewilligt.
  • Der Start mehrerer Laternen erfolgt gestaffelt (keine Countdown-Starts).
  • Die Laternen werden nicht zusammengebunden.
  • Es werden keine Metall- oder Holzteile angehängt.


Detaillierte Auflagen des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL sowie der Skyguide sind einzuhalten. Diese finden Sie hier.

Gebühr: Fr. 50.– zuzüglich Fr. 8.– Bearbeitungsgebühr