Himmelslaternen
Das Steigenlassen von Himmelslaternen auf dem Gemeindegebiet bedarf einer Bewilligung. Das Formular dazu finden Sie über den Online-Schalter, "Himmelslaternen Gesuch".
Bitte beachten Sie die folgenden Auflagen:
- Der Start erfolgt innerhalb der Schweiz mit Grenzabstand von mindestens 5 km Luftlinie zu anderen Ländern.
- Der Standort befindet sich in einem Abstand von mehr als 5 km zur Piste von zivilen und militärischen Flugplätzen.
- Allfällige kantonale oder kommunale Vorschriften und/oder feuerpolizeiliche Auflagen werden beachtet.
- Der Grundeigentümer, auf dessen Grundstück die Starts erfolgen, hat dies bewilligt.
- Der Start mehrerer Laternen erfolgt gestaffelt (keine Countdown-Starts).
- Die Laternen werden nicht zusammengebunden.
- Es werden keine Metall- oder Holzteile angehängt.
Detaillierte Auflagen des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL sowie der Skyguide sind einzuhalten. Diese finden Sie hier.
Gebühr: Fr. 50.– zuzüglich Fr. 8.– Bearbeitungsgebühr
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheitsabteilung Leitung und Sekretariat | 044 925 94 34 | sicherheit@meilen.ch |
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Sicherheitsabteilung | 044 925 94 34 | sicherheit@meilen.ch |