Hunde Anmeldung / Steuer / Ausbildung

Vorweg: Robi-Dog-Säcke
Robi-Dog-Säcke erhalten Sie unentgeltlich im Werkhof Meilen, Alte Landstrasse 146, 8706 Meilen.

Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinde. Diese haben jedes Frühjahr ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde zu erstellen.

Kennzeichnung
Alle Hunde und alle Welpen müssen vor der Abgabe, oder spätestens drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein.

Bereits registrierte/r Hundehalter/in
Falls Sie bereits registrierter Hundehalter/in sind, können Sie sich bei AMICUS mit Ihrem Login von ANIS einloggen (Stand 31. Dezember 2015) und

  • E-Mailadresse, Telefonnummern und Sprache selbst verwalten
  • Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes melden
  • eine Feriendadresse, den Beginn der Schutzhundausbildung inkl. Einsatzzweck erfassen
  • die PetCard nachbestellen.

Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Sicherheitsabteilung. Um Hundedaten zu ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Ab 1. Januar 2016 neu Hundehalter/in
Falls Sie nach dem 1. Januar 2016 neu Hundehalter/in geworden sind oder werden möchten, füllen Sie das Formular Hundewesen: Meldung Hundehalter im Online-Schalter aus. Ihr Login und Passwort für AMICUS werden Ihnen schriftlich zugestellt. Anschliessend gelten für Sie die gleichen Angaben wie für bereits registrierte Hundehalter/innen (siehe oben).

Anmeldung Hund
Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre neu erworbenen Hunde bei der Gemeinde anzumelden und allfällige Mutationen innert 14 Tagen mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der AMICUS AG (Chip-Datenbank) zu melden (www.amicus.ch).

Hundesteuer
Den Hundehaltern wird die Hundesteuer jährlich ab 1. Februar bis 31. März mit Einzahlungsschein in Rechnung gestellt.

  • Jahressteuer inkl. Kantonsbeitrag: Fr. 160.– (zuzüglich Einschreibegebühr bei erstmaliger Registrierung eines Hundes, siehe unten)
  • Einschreibegebühr (Gebühr für die erstmalige Registrierung eines Hundes): Fr. 20.–, für verspätete Meldungen Fr. 40.–


Eine Unterlassung der Registrierung bei der Gemeinde sowie das Laufenlassen der Hunde ohne gültigen Mikrochip haben eine Polizeibusse zur Folge.

Wir bitten Sie, in den folgenden Fällen persönlich am Schalter der Sicherheitsabteilung vorbeizukommen oder sich telefonisch oder per E-Mail zu melden:

  • Ausweise für ausgebildete Dienst- oder Militärhunde, usw.
  • Blindenhunde
  • Nachweis für Hunde, für welche die Abgabe bereits in einer anderen Gemeinde entrichtet wurde
  • Rückerstattungsbegehren für besteuerte Tiere, die vor dem 30. Juni eingegangen sind

Bei Neuanmeldungen werden wir Ihnen nach Erhalt des Meldeformulars innert Monatsfrist die Rechnung für die Hundesteuer zustellen, sofern Sie im laufenden Jahr in Meilen abgabepflichtig sind. Alle übrigen Mutationsmeldungen werden wir in unserem System vormerken.

Bei Abmeldung des Hundes bitten wir Sie, im Online-Formular unter "Bemerkungen" den Grund anzugeben. Online-Formular für Hundeerfassung.

Ausbildung
Seit dem 1. Januar 2010 ist eine neue kantonale Hundegesetzgebung in Kraft. Zusammen mit eidgenössischen Vorschriften regelt sie die Hundehaltung und die Ausbildung der Hundehalterinnen und –halter. Die Ausbildungsanforderungen variieren je nach Alter, Typ und Übernahmedatum eines Hundes. Wir empfehlen Ihnen die Broschüre "Hundehaltung", die Sie beim Sekretariat der Sicherheitsabteilung anfordern können. Hier finden Sie weitere Informationen.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen informiert ausführlich über die Haltung und den Umgang mit Hunden. Näheres finden Sie hier.

Das Veterinäramt des Kantons Zürich führt eine Liste mit den Hundetrainern, welche die Ausbildungen Welpenförderung, Junghunde- und Erziehungskurs anbieten.