Bedingungsschiessen


Standblattausgabe Bedingungsschiessen: ¼ Std. vor Schiessbeginn bis ½ Std. vor Schiessende

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz. Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Militärbehörde.

Den aktuellen Schiessplan finden Sie hier.