Interessieren Sie sich für einen Bootsplatz in unserer Gemeinde? Die Zuteilung der Bootsplätze wird mit einer Warteliste der Liegenschaftenabteilung geregelt. Gegenwärtig sind etwas mehr als 400 laufende Gesuche registriert. Dementsprechend ist mit einer längeren Wartezeit zu rechnen.

Die von uns geführte Warteliste unterscheidet nicht zwischen den einzelnen Hafenanlagen oder den Platztypen (Hafenplatz, Bojenplatz, Trockenplatz). Zu gegebener Zeit werden Sie über frei werdende Plätze orientiert. Sie entscheiden, ob Sie einen der angebotenen Plätze annehmen oder weiterhin auf der Warteliste bleiben möchten. Im zweiten Fall ist eine jährliche Erneuerungsgebühr zu begleichen.

Die Aufnahme in die Warteliste können Sie über den Online-Schalter erledigen ("Bootsplätze Aufnahme in Warteliste"). Die Gebühren betragen:

  • Fr. 35.– für die Aufnahme auf die Warteliste und den Verbleib für das jeweils laufende Kalenderjahr. Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, gelten Sie per Datum des Zahlungseingangs auf der Warteliste als aufgenommen. Zahlungsadresse: Konto der Zürcher Kantonalbank ZKB, IBAN-Nr. CH31 0070 0112 7000 8225 6.
  • Fr. 31.– pro Jahr für den Verbleib auf der Warteliste. Diese Gebühr ist jeweils ab dem 1. Januar bis spätestens 28. Februar zu entrichten. Wir versenden jeweils anfangs Jahr ein Erinnerungsschreiben. Mit der Zahlung bekunden Sie die vom Kanton verordnete Erneuerung (Art. 16 der kantonalen Stationierungsverordnung). Ein separates Schreiben Ihrerseits ist nicht erforderlich.


Bitte beachten Sie:

  • Unterbleibt die Zahlung, wird Ihr Gesuch auf der Warteliste gelöscht.
  • Eine verspätete Zahlung führt zu einer Versetzung an den Schluss der Warteliste.
  • Können wir Ihnen einen Bootsplatz zuteilen, wird Ihr Name auf der Warteliste gelöscht.

Der Mietpreis eines Bootsplatzes ist abhängig von der Bootsbreite und dem Platztyp (Bojenplatz, Hafenplatz, Trockenplatz). Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte.


Bitte beachten Sie die Rechtssammlung:

783.1 Reglement über die Schiffsstandplätze