Brandschutzkontrolle / Feuerpolizei / Feuerungskontrolle

Die Brandschutzorgane kontrollieren die Einhaltung der Brandschutzvorschriften. Es gelten die Richtlinien, Weisungen und Merkblätter der Gebäudeversicherung Zürich (GVZ, inklusive Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen VKF).

Ziel der Brandschutzorgane ist es, durch geeignete Massnahmen die Entstehung und Ausbreitung von Bränden und Explosionen zu verhüten:
  • Beratung in vorbeugendem Brandschutz
  • Feuerpolizeiliche Bewilligungen und Verfügungen von Gebäuden und Feuerungsanlagen
  • Feuerpolizeiliche Kontrolle von Neu-, An-, Um- und Ausbauten sowie die Umnutzung von Gebäuden und Gebäudeteilen
  • Feuerpolizeiliche Kontrolle von Neu-, Aus- und Umbauten von Feuerungsanlagen
  • Feuerpolizeiliche Kontrolle von Festanlässen, Dekorationen und Feuerwerk
  • Brandschutzkontrolle der bestehenden Gebäude nach gesetzlichen Kontrollintervallen

Haben Sie im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus Fragen über feuerpolizeiliche Belange? Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskünfte, damit möglichst schon in der Planung von Bau- oder Umbauvorhaben feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtigt werden können.

Fordern Sie die massgebenden Vorschriften und Merkblätter an unter:

GVZ
Gebäudeversicherung des Kantons Zürich
Telefon 044 308 21 11 /Fax 044 303 11 20
E-Mail: info@gvz.ch

Weitere Informationen erhalten Sie über www.gvz.ch

Eine gut gewartete und kontrollierte Feuerung sorgt nicht nur für eine optimale Wärmeversorgung, sondern auch für einen minimalen Schadstoffausstoss. Die behördlich angeordneten Feuerungskontrollen, wie sie die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung fordert, werden deshalb auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur verbesserten Luftqualität in der Schweiz leisten.

Die Feuerungskontrolle erfolgt in Meilen nach dem Modell 1 (teilliberalisiert) und hat sich bewährt. Die Kontrollen und die administrative Bearbeitung (Erfassung der Anlagedaten und Messwerte, Führen der Terminkontrolle, Erstellen der Schlussberichte usw.) werden durch den externen, zertifizierten Feuerungskontrolleur durchgeführt. Die Verfügungsgewalt bleibt bei der Gemeinde.
Link zum Gesuch für Erstellung, Umbau und Betrieb von wärmetechnischen
Anlagen oder stationären Verbrennungsmotoren www.gvz.ch