Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren, von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an die Baubehörde, ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Formulare für Baugesuche können Sie bei unserem Schalter der Bauabteilung oder über unseren Online-Schalter beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir Ihnen gerne Auskunft.

Umfassende Informationen und Formulare sind auch auf der Website der kantonalen Baudirektion verfügbar: baugesuche.zh.ch

Eine fundierte baurechtliche Vorabklärung Ihres Bauvorhabens hilft, mögliche Verzögerungen im Baubewilligungsverfahren zu vermeiden. Generell empfehlen wir allen Bauwilligen, ihr Vorhaben zuerst mit unseren Fachkräften zu besprechen. Bei sehr komplexen Bauvorhaben, solchen an besonderen Lagen oder bei inventarisierten Gebäuden können auch weitere Spezialisten beigezogen werden (z. B. Baukollegium, kommunaler Denkmalpfleger).

Erfüllt ein Bauvorhaben alle gesetzlichen Anforderungen, ist es von der Baubehörde zu bewilligen. Den Interessen der von einem Bauvorhaben betroffenen Dritten wird dabei angemessen Rechnung getragen.

Die Gemeinde fördert das ökologische Bauen und Sanieren einschliesslich Energieberatung und finanzielle Beiträge. Eine ausführliche Dokumentation dazu haben wir in der "Energiemappe" zusammengestellt, die Sie im Sekretariat der Bauabteilung beziehen können. Informationen zu diesem Förderprogramm können Sie auch hier finden.

 

Beachten Sie bitte die Rechtssammlung:

700.1 Bau- und Zonenordnung

751.1 Reglement über die Siedlungsentwässerung

751.2 Reglement über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung