Bei der ersten provisorischen Steuerrechnung des laufenden Jahres empfehlen wir folgende Zahlungstermine:

  • erste Rate zahlbar bis Ende Juni
  • zweite Rate zahlbar bis Ende September
  • dritte Rate zahlbar bis Ende Dezember


Die Schlussrechnung ist innert 30 Tagen nach deren Zustellung zu bezahlen.

Steuerrückerstattungen (§ 174 ff. des Steuergesetzes)
Steuerrückerstattungen werden, sofern keine Ausstände bestehen, durch das Steueramt innert 30 Tagen nach Zustellung der Schlussrechnung ausbezahlt.