Die Adressauskünfte richten sich nach § 18 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und § 22 und § 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG).

Einfache Auskunft (Fr. 15.-)
Im Einzelfall werden auf Gesuch hin gemäss § 18 Abs. 1 MERG bekannt gegeben:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse (falls Wohnsitz in Meilen)
  • Datum von Zu- und Wegzug

Erweiterte Auskunft mit berechtigtem Interesse (Fr. 30.–)
Wenn ein berechtigtes Interesse gemäss § 18 Abs. 1 und 2 MERG glaubhaft gemacht wird und Ihrer schriftlichen Anfrage ein Interessensnachweis (z. B. offene Rechnungen, Vertrag, Lieferschein, etc.) beiliegt, werden bekanntgegeben:

  • Daten gemäss einfacher Auskunft (siehe oben)
  • Zuzugs- und Wegzugsort (ohne Strasse)
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Zivilstand
  • Heimatort

Auch für Auskünfte ohne genauen Aufenthaltsort (Ausland oder unbekannt) oder wenn die Person nicht bekannt ist oder eine Datensperre hat, werden Fr. 15.- in Rechnung gestellt.

Die Anfrage ist an bevoelkerung@meilen.ch oder per Post an Einwohnerdienste, Dorfstrasse 100, 8706 Meilen, zu senden.

Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per E-Mail oder Telefon beantwortet.

Bitte beachten Sie, dass bei Bezahlung gegen Rechnung zuzüglich Fr. 8.- verrechnet werden.