Schutzräume: Umbauten und Erneuerungen

Schutzräume sind in die Kategorien A, B oder C eingeteilt. Näheres dazu finden Sie bei Dienst Schutzräume: allgemeine Informationen.

Für Umbauten und Erneuerungen von Schutzräumen der Kategorie A gelten die folgenden Bestimmungen:

Änderungen an bzw. in Schutzräumen
Einbauten sind nicht bewilligungspflichtig, sofern Funktionskontrollen für Abschlüsse und Belüftung, Zu- und Abluft jederzeit und ohne Weiteres möglich sind.

Bewilligungspflichtig sind

  • Einbauten wie Rollarchive, nicht-mobile Kühlgeräte, Kühlzellen, Saunen, Duschen, Freizeiträume, demontierbare Leichttrennwände und vorfabrizierte Wände, demontierbare Dämmungen usw.
  • Veränderungen an der Schutzraumhülle, den Abschlüssen und der Belüftung, neue Leitungsdurchführungen usw.

Bewilligungsverfahren
Eigentümerinnen und Eigentümer von Schutzräumen in den Gemeinden Meilen und Herrliberg richten ihre Gesuche mit allen Angaben und Unterlagen (Objekt-Nr., Adresse, Pläne, Beschriebe, Skizzen, Offerten usw.) an das zuständige Kontrollorgan:

GUHA & IMRE
Ingenieurbüro
Herr Andreas Imre
General-Wille-Strasse 364
8706 Feldmeilen
Tel. Nr. : 044 923 07 01
E-Mail: imre-bauing@bluewin.ch

Werden bei einer Schutzraumkontrolle unzulässige oder nicht bewilligte Einbauten oder Änderungen festgestellt, sind diese nachträglich durch das Kontrollorgan zu beurteilen und genehmigen zu lassen. Allfällige Baukorrekturen oder Rückbauten fallen zulasten der Eigentümer.