Einbürgerung Ausländerin / Ausländer

Ordentliche Einbürgerung
Für eine Einbürgerung müssen ausländische Personen während insgesamt 10 Jahren in der Schweiz gewohnt haben. 3 dieser 10 Jahre müssen in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Gesuches liegen.

Bei der Berechnung der 10-Jahresfrist wird die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz doppelt gezählt. Für den Erwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Meilen muss die Person während 2 Jahren in der Gemeinde Meilen gewohnt haben. Neben diesen Wohnsitzerfordernissen müssen Bürgerrechtsbewerber in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sowie mit unseren Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Gemeindeamtes. Für die Registrierung im Zivilstandsregister ist das Zivilstandsamt Männedorf zuständig.

Erleichterte Einbürgerung
Für die so genannten erleichterten Einbürgerungen ist der Bund zuständig. Folgende Personen können in einem erleichterten Verfahren eingebürgert werden:

  • ausländische Kinder eines schweizerischen Elternteils
  • ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern

Beachten Sie bitte die Voraussetzungen auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM).