Befundaufnahmen Gemeindeammannamt

Das Gemeindeammannamt ist für die Aufnahme amtlicher Befunde zuständig.

Das Gesuchsformular können Sie am Schalter des Gemeindeammann- und Betreibungsamts oder über den Online-Schalter beziehen. Für das Ausfüllen bezeichnen Sie bitte die involvierten Parteien (mit Adressen):
  • Gesuchsteller: Eigentümer (Auftraggeber)
  • Vertreter Gesuchsteller: Architekt, Baufirma, Rechtsanwalt usw.
  • Gegenpartei: vom Befund betroffene Personen
  • Vertreter: in der Regel Liegenschaftenverwaltung
  • Mieter: gemäss aktuellem Mieterspiegel

Voraussetzungen

  • Unterzeichnetes Gesuchsformular mit vollständigen Adressangaben
  • Ein Gesuch ist mindestens 30 Tage im Voraus einzureichen. Eine Gegenpartei sowie die Mieter haben ein Recht, sich rechtzeitig organisieren zu können und eventuell einen Vertreter zu beauftragen. Ausnahmen bilden Ereignisse, welche unmittelbar festgehalten werden müssen.
  • Aktuelle Eigentümerliste, vom Grundbuchamt erstellt, soweit das Gesuch Grundstücke betrifft
  • Aktueller Mieterspiegel, erstellt von den jeweiligen Eigentümern, oder eine Bestätigung, dass keine Mietverhältnisse bestehen. Der aktuelle Mieterspiegel ist beim Eigentümer oder bei der Liegenschaftenverwaltung anzufragen. Nicht zulässig sind Auszüge aus Telefonverzeichnissen.
  • Katasterplankopie
  • Angabe, ob der Befund mit Fotos dokumentiert werden soll
  • Kostengutsprache. Es wird vorbehalten, einen Kostenvorschuss zu verlangen.

Weitere Unterlagen, welche die Befundaufnahme unterstützen können, sind beizulegen.

Zeitpunkt der Befundaufnahme
Ein Termin wird durch unsere Amtsstelle nach telefonischer Rücksprache mit dem Gesuchsteller bzw. mit dessen Vertreter festgelegt. Ihre Terminwünsche werden wir möglichst berücksichtigen.

Kosten
Die Kosten der Befundaufnahme fallen zulasten des Gesuchstellers und werden gemäss dem gemeindeammannamtlichen Gebührentarif in Rechnung gestellt.

Gerne stehen wir für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.