Das Fundbüro der Gemeinde Meilen wird von den Einwohnerdiensten geführt.

Wenn Sie auf dem Gemeindegebiet von Meilen etwas gefunden oder verloren haben, können Sie sich an unser Fundbüro wenden. Die Mitarbeitenden des Fundbüros sind dafür besorgt, dass die verlorenen Gegenstände ihrer rechtmässigen Eigentümerin / ihrem rechtmässigen Eigentümer vermittelt werden.

  • Deponierte Fundgegenstände, die von der rechtmässigen Eigentümerin / vom rechtmässigen Eigentümer nicht abgeholt werden, können der Finderin / dem Finder frühestens nach drei Monaten ausgehändigt werden. Die Finderin / Der Finder wird ausdrücklich auf die Bestimmung von Art. 722 ZGB aufmerksam gemacht, wonach sie / er die Sache erst nach fünf Jahren zu Eigentum erwirbt.
  • Fundgegenstände, die nach Ablauf eines Jahres nicht abgeholt worden sind, können einer gemeinnützigen Institution übergeben werden.
  • Die Finderin / Der Finder hat Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn.

Haben Sie etwas im Zug oder am Bahnhof verloren? Dann melden Sie sich bitte im Fundbüro der SBB.

Haben Sie etwas im Bus der VZO verloren? Dann melden Sie sich bitte im Fundbüro der VZO.