Siedlungsentwässerung. Reduktion Benutzungsgebühren. Festsetzung.Der Gemeinderat hat gemäss Kompetenzzuordnung nach Art. 46 Abs. 2 des Reglements über die Siedlungsentwässerung (SRM 751.1) anlässlich der Sitzung vom 1. Oktober 2019 die Ansätze der Benutzungsgebühren für die Siedlungsentwässerung ab 1. Januar 2020 wie folgt festgesetzt (exklusive Mehrwertsteuer): Anschlussgebühr:
Benutzungsgebühr:
Die Gewichtung der Grundstücke in den einzelnen Nutzungszonen richtet sich nach Art. 6 des Reglements über die Gebühren für Siedlungsentwässerung (SRM 751.2). Der Beschluss liegt vom 1. November 2019 an während 30 Tagen bei der Tiefbauabteilung, Bahnhofstrasse 35, 8706 Meilen, zur Einsicht auf. Gegen die Gebührenreduktion kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Der Rekurs ist im Doppel einzureichen. Er muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Datum der Neuigkeit 1. Nov. 2019
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