Erteilung Gemeinde-BürgerrechtGemäss § 20 Abs. 1 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung (KBüV) sind die Einbürgerungsent-scheide der Gemeinde in den amtlichen Publikationsorganen der Gemeinde zu veröffentlichen. Die Bürgerrechtsbehörde Meilen hat an ihrer Sitzung vom 27. März 2019 folgende Aufnahmen in das Gemeindebürgerrecht von Meilen beschlossen: Aufnahme von Schweizern: • Herr Carlo Stillhart, geboren 1956, bisheriger Bürger von Zürich ZH und Bütschwil SG Aufnahme von Ausländern: • Frau Annabella Hollmén, geboren 2006, Staatsangehörige von Finnland Datum der Neuigkeit 15. Apr. 2019
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