Vier Geschäfte an der Gemeindeversammlung vom 4. und ev. 5. Dezember 2017

20. Oktober 2017
Die Gemeindeversammlung vom Montag, 4. Dezember 2017, beginnt um 20.15 Uhr und findet in der reformierten Kirche Meilen statt. Vorgängig bietet sich während der Informations- und Fragestunde um 19.00 Uhr Gelegenheit, dem Gemeinderat Fragen zu stellen. Die Gemeindeversammlung endet spätestens um 23.00 Uhr. Sollten zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Traktanden abschliessend behandelt worden sein, wird die Versammlung am Dienstag, 5. Dezember 2017, um 20.15 Uhr in der reformierten Kirche fortgesetzt. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, den im Folgenden kurz erläuterten Geschäften an der bevorstehenden Gemeindeversammlung zuzustimmen:

Bauabrechnung Schulanlage Allmend für zweite Phase des Pavillonbaus
Am 8. Juni 2015 hat die Gemeindeversammlung einen Objektkredit von 2,25 Mio. Franken für die Aufstockung des bestehenden zweistöckigen Pavillons in der Schulanlage Allmend bewilligt. Die Kosten für den neuen, dritten Stock des Pavillons belaufen sich auf Fr. 1'924'449.35. Teuerungsbereinigt resultieren Minderkosten von Fr. 285'050.65.

Genehmigung Baukredit für Aufstockung des Spezialtrakts der Schulanlage Allmend
Die Schulanlage Allmend leidet seit Längerem an Platzmangel. Zurzeit sind alle Räume auf der ganzen Schulanlage besetzt. Für das Schuljahr 2018/2019 werden mehr Zimmer benötigt. Damit der Stundenplan gemäss Vorgaben eingehalten werden kann, braucht die Primarschule ein Zimmer für technisches und textiles Gestalten und Halbklassenunterricht sowie ein Werkenzimmer. An der Sekundarschule muss eine zusätzliche Klasse geführt werden. Erforderlich sind zudem zwei Zimmer für Fachunterricht (Musik, Sprache, Mathematik) sowie ein multifunktionales Zimmer für Handarbeit und Projektunterricht.

Der Spezialtrakt soll aufgestockt und ein langfristig nutzbarer Teil der Schulanlage Allmend werden. Mit der geplanten Aufstockung stehen die benötigten Zimmer zur Verfügung. Es ist ein Baukredit in der Höhe von 2,937 Mio. Franken erforderlich. Dieser enthält sowohl die Raumerweiterung wie auch die notwendige Fassaden- und Sockelsanierung.

Voranschlag 2018
Für das Jahr 2018 ist in der Laufenden Rechnung ein Gesamtaufwand von 134,03 Mio. Franken und ein Ertrag von 124,80 Mio. Franken budgetiert. Dies ergibt zulasten des Eigenkapitals einen Aufwandüberschuss von 9,23 Mio. Franken. Hauptverantwortlich für den hohen Aufwandüberschuss ist die Rückstellung von 9,00 Mio. Franken für den Finanzausgleich.

Der 100%ige Steuerertrag des Rechnungsjahres wird aufgrund der aktuellen Hochrechnung mit 91,00 Mio. Franken deutlich höher angesetzt als im laufenden Jahr (82,00 Mio. Franken). Bei den ordentlichen Steuern früherer Jahre wird mit gleichbleibenden Erträgen gerechnet und 15,00 Mio. Franken budgetiert. Die Grundstückgewinnsteuern sind mit 9,00 Mio. Franken tiefer geschätzt als im Vorjahr (2017: 10,00 Mio. Franken). Alle übrigen Steuererträge bewegen sich im Rahmen des Vorjahres.

Im nächsten Jahr muss die Gemeinde Meilen 27,04 Mio. Franken an den Finanzausgleich abliefern. Basis für die Berechnung der Finanzausgleichszahlung 2018 sind die Steuererträge aus dem Jahr 2016. Aufgrund der budgetierten Steuererträge 2018 kann die voraussichtliche Ablieferung an den Finanzausgleich im Jahr 2020 bereits heute berechnet werden. Die Finanzausgleichszahlung im Jahr 2020 beträgt rund 36,09 Mio. Franken. Aufgrund der zu erwartenden hohen Steuererträge im 2018 sind zwei Jahre später rund 9,00 Mio. Franken mehr an den Finanzausgleich abzuliefern. Um diese Mehrbelastung periodengerecht abzugrenzen, wird zu Lasten der Laufenden Rechnung 2018 eine Rückstellung von rund 9,00 Mio. Franken gebildet. Ohne die Bildung dieser Rückstellung ergäbe sich im Voranschlagsjahr 2018 eine ausgeglichene Rechnung mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 235'000.–.

Im Jahr 2018 sind im Verwaltungsvermögen Nettoinvestitionen von 20,19 Mio. Franken geplant. Auch in den kommenden Jahren sind hohe Investitionen - insbesondere in den Bereichen Bildung, Verkehr, Umwelt und Raumordnung sowie für die Dorfkernentwicklung - vorgesehen. Gemäss der Finanzplanung 2019 – 2021 betragen die gesamten Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen 32,48 Mio. Franken. Im Rahmen des Projekts "Sicherung Haushaltsgleichgewicht" hat der Gemeinderat für die Jahre 2014 – 2018 für das Verwaltungsvermögen einen Investitionsplafond von 100,00 Mio. Franken festgelegt. Dieser Plafond wird mit der aktuellen Planung bis zum Jahr 2018 knapp überschritten (101,11 Mio. Franken). Ab dem Planjahr 2019 wurde der Investitionsplafond durchschnittlich auf maximal 8,00 Mio. Franken pro Jahr festgelegt. Dementsprechend steht für die Planungsphase 2018 – 2022 ein Betrag für künftige Investitionen in der Höhe von 51,08 Mio. Franken zur Verfügung. Dieser Betrag lässt aufgrund des hohen Bedarfs an werterhaltenden Investitionen wenig Spielraum für neue Investitionen. Die Investitionsplanung bis ins Jahr 2022 zeigt Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von 60,47 Mio. Franken. Das Ziel wird somit um 9,40 Mio. Franken klar verfehlt. Diese Investitionen können nicht aus der Laufenden Rechnung finanziert werden. Sollen alle Investitionsprojekte umgesetzt werden, sind eine Refinanzierung über Landverkäufe, die Abgabe von Land im Baurecht und zusätzliche Steuereinnahmen unumgänglich.

Mit dem Projekt "Sicherung Haushaltsgleichgewicht" konnten in den Jahren 2015 – 2017 diverse Sparmassnahmen in der Höhe von rund 1,54 Mio. Franken pro Jahr umgesetzt werden. Ein Blick in die Finanzplanung zeigt, dass trotz der getroffenen Massnahmen ein deutliches strukturelles Defizit bestehen bleibt. Dieses kann aufgrund der umfangreichen Pflichtaufgaben nicht einfach durch Effizienzsteigerungen sowie Leistungs- oder Qualitätsabbau im Bereich der freiwilligen Aufgaben kompensiert werden.

Die Finanzplanung hat sich gegenüber der Vorjahresperiode trotz höherer Steuereinnahmen und restriktivem Haushaltsvollzug nur unwesentlich verändert. Der Ausgleich der Erfolgsrechnung wird am Ende der Planung trotz 5 % höherem Steuerfuss deutlich verfehlt. Zur Erzielung eines Cash Flows von 8,00 Mio. Franken (gemäss Zielsetzung) sind weitere Verbesserungen von ca. 2,00 Mio. Franken pro Jahr bzw. von ca. 4,00 Mio. Franken nötig, wenn das geplante Investitionsvolumen realisiert werden soll.

Aus Sicht des Gemeinderats führt mittelfristig kein Weg an einer substantiellen Steuerfusserhöhung vorbei, wenn die Infrastruktur instandgehalten und die Lebens- und Dienstleistungsqualität der Gemeinde erhalten bleiben soll. Die Analyse der letzten Budget-Gemeindeversammlung führte beim Gemeinderat jedoch zum Schluss, dass es dem politischen Willen entspricht, das Vermögen weiter abzubauen und den Steuerfuss erst dann zu erhöhen, wenn der Gemeindehaushalt auch ohne Rückstellungen für den Finanzausgleich ein Defizit ausweist. Er beantragt deshalb, den Steuerfuss auch im kommenden Jahr auf 79 % zu belassen.

Festsetzung des kommunalen Richtplans
Die Ortsplanung von Meilen basiert grösstenteils noch auf den kommunalen Richtplänen von 1985. Anfang 2015 hat der Gemeinderat den Prozess zur Gesamtrevision der kommunalen Ortsplanung gestartet. Als Grundlage für die künftige Gemeindeentwicklung wurde in einem ersten Schritt ein räumliches Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet. Der nun vorliegende kommunale Richtplan umfasst den Verkehrsplan sowie den Siedlungs- und Landschaftsplan. Oberstes Ziel ist die Sicherstellung einer qualitätsorientierten Siedlungsentwicklung, die den hohen Standortqualitäten der Gemeinde Meilen Rechnung trägt. Die Richtpläne wurden im Entwurf an Orientierungsversammlungen in den Wachten vorgestellt und diskutiert. Im Rahmen der öffentlichen Auflage sind ferner diverse Anregungen vor allem von Privatpersonen eingegangen. Wo möglich wurden die Eingaben aus der Bevölkerung bei der Überarbeitung des Richtplans miteinbezogen. Der behördenverbindliche Richtplan dient dem Gemeinderat als Rahmen für die Erarbeitung der nachfolgenden Nutzungsplanung, d.h. für Zonenpläne und die Bau- und Zonenordnung.

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